„Bislang haben Kinder u. a. die Mittagsverpflegung an Schulen und Kitas kostenlos erhalten, wenn sie Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten haben. Wegen der Corona-Pandemie ist das momentan nicht möglich. Wir wollen deshalb, dass der Bund für diese Fälle auch der Ausgabe von Gutscheinen zustimmt, die zum Kauf von (Grund)Nahrungsmitteln in den großen Supermärkten berechtigen“, hofft GAL-Ratsfrau Jutta Möllers auf eine praktikable Lösung im Sinn der Kinder. Sie habe deshalb Oberbürgermeister Markus Lewe angeschrieben und ihn gebeten, sich über den Deutschen Städtetag beim Bund dafür einzusetzen.
Zum Hintergrund erläutert Möllers: „Bislang ist das Verfahren in Bezug auf die Mittagsverpflegung in Schule so geplant: wenn das Schulmittagessen aufgrund von Schließungen nicht in der Schulmensa abgegeben werden kann, soll eine Anlieferung zu den betroffenen Familien möglich sein. Die Kosten für die Anlieferung würden aber nicht übernommen. Die Vorgaben des Ministeriums zur Umsetzung sind allerdings für eine Großstadt wie Münster realitätsfern.“ Eben deshalb sehe sie in der Gutscheinlösung einen zügig umsetzbaren, unbürokratischen Weg, der zudem auch den Vorteil habe, dass Eltern beim Einkauf dann selbst auf mögliche Lebensmittelunverträglichkeiten ihrer Kinder achten können.
 
§ 28 VI SGB II
Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Aufwendungen berücksichtigt für

  1. Schülerinnen und Schüler und
  2. Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.

Für Schülerinnen und Schüler gilt dies unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird oder durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart ist. In den Fällen des Satzes 2 ist für die Ermittlung des monatlichen Bedarfs die Anzahl der Schultage in dem Land zugrunde zu legen, in dem der Schulbesuch stattfindet.
Anhang
– Schreiben von Jutta Möllers an OB Lewe: 2020_04_24_moellers_lewe_mittagsverpflegung-but-berechtigte-corona
– Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 Absatz 6 SGB II: RS_S_4221_Anlage_Bildung_und_Teilhabeleistungen