Satzung

In der Satzung des Kreisverbands haben die Mitglieder des Kreisverbandes seine Organisation geregelt. Sie ist das höchstrangige Recht im Kreisverband. Die Satzung bestimmt beispielsweise, welche Rechte das einzelne Parteimitglied hat oder wie viele Personen dem Vorstand angehören. Auch die Quotierung von Gremien und Wahllisten ist hier verankert.

Im Vergleich zu anderen Parteien besonders ist, dass der Kreisverband vollkommene Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie genießt, solange dies nicht zum Grundkonsens der Bundesorganisation in Widerspruch steht (§ 11 Abs. 2 der Satzung der Bundespartei).

Aufgrund der großen Bedeutung kann die Satzung nur durch die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden.

Die Satzung im Wortlaut

Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster (Stand: Februar 2024)

Die Satzung kann hier herunter geladen werden:

Satzung-Grüne-Münster