„Ich bin erleichtert, dass Minister Stamp nun angekündigt hat, dass in einem weiteren Schritt ab dem 27. April 2020 Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden in ein Kindertagesbetreuungsangebot aufgenommen werden können, wenn eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – heißt: unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes – organisiert werden kann“,  so GAL-Ratsfrau Jutta Möllers, „ein fachpolitisch wichtiger und richtiger Schritt“.  Bisher vorgesehen sind  nämlich nur die Kinder von (alleinerziehenden) Eltern in systemrelevanten Berufen sowie Kinder aus Familien, die bereits Leistungen der Erziehungshilfe erhalten.
Die Covid 19 Krise trifft Alleinerziehende besonders hart: Fehlende Kindertagesbetreuung und/oder Homeschooling bei unter Umständen gleichzeitigem Homeoffice – ein Spagat, der nicht lange zu halten ist. Einbußen beim Einkommen oder als worst case der Arbeitsplatzverlust drohen, wenn wegen fehlender Kinderbetreuung die Berufstätigkeit nur eingeschränkt oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann. Für viele Alleinerziehende bedeutet dies eine hohe Belastung und Dauerstress. Großeltern fallen aus, da sie zu den Risikogruppen gehören. Anders als in Paarfamilien können Alleinerziehende nicht zu zweit ausbalancieren, was fehlt: Kinderbetreuung und Entlastung im Alltag. Da im Moment niemand weiß, wie lange diese Ausnahmesituation andauert, kann Urlaub nehmen für die Alleinerziehenden keine Lösung sein, zumal dieser eh schon immer kürzer ist als die regulären Ferien der Kinder. Für unbezahlten Urlaub haben die meisten keine Rücklagen. Viele Alleinerziehende machen sich daher neben der Sorge um die Gesundheit auch existenzielle Sorgen, was an den Kindern sicherlich auch nicht spurlos vorrübergeht. „Hier ist Abhilfe zumindest für die berufstätigen Alleinerziehenden in Sicht, weitere Schritte müssen folgen, damit auch nicht berufstätige und studierende Alleinerziehende entlastet werden, deren Kinder vor der Krise in Kita und Schule (OGS) betreut wurden“.