Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung stößt auf den Beifall der Grünen. „Die Entscheidung ist ein Befreiungsschlag für die digitalen Bürgerrechte“, so Europakandidat Peter Alberts, die Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink und Ratsherr Carsten Peters in einer gemeinsamen Erklärung „Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat muss europaweit abgeschafft werden.“
„Nicht vereinbar mit BürgerInnenrechten“
„Die Vorratsdatenspeicherung ist als ein Instrument des verdachts- und gefahrenunabhängigen, massenhaften Vorgehens gegen die Gesamtbevölkerung mit unserem bürgerrechtlichen Grundverständnis demokratisch-rechtstaatlicher Sicherheitsgewährleistung nicht vereinbar“, sehen sich die drei Grünen durch das Urteil in ihrer langjährigen Kritik  bestätigt.
Zudem gilt: Weder gibt es die von den Behörden stets behauptete, aber nie valide belegte Schutzlücke, die dieses grundrechtsbelastende Instrument erforderlich machen würde. Noch gibt es bis heute hinreichende Belege ihrer Wirksamkeit, wie zuletzt die gescheiterte Evaluation der Europäischen Kommission gezeigt hat. In jedem Falle aber ist die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger völlig unverhältnismäßig.
Für Klein-Schmeink, Alberts und Peters ist daher klar: „Wir lehnen die Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten weiterhin entschieden ab. Auch die Große Koalition muss nach dieser deutlichen Klatsche durch den Europäischen Gerichtshof ihr starres Festhalten an diesem untauglichen und unverhältnismäßigen Instrument endlich beenden!“