Ein knappes halbes Jahr nach der Einigung im „Plakatstreit“ zwischen der Stadt und den Münsteraner Grünen ist es soweit: Zum ersten Mal seit langem wurde ein Antrag auf Sondernutzung des öffentlichen Raums auch außerhalb des Wahlkampfes genehmigt: Seit Freitag hängen in der Windthorststraße sechs Plakate, auf denen die Grünen für zwei Veranstaltungen im Februar werben.
Hierzu erklärt die Grünen-Sprecherin Anna Paul: „Das ist ein wichtiges Zeichen. Offenbar ist die Stadt wirklich gewillt, zukünftig Parteien und NGOs das Bewerben von Veranstaltungen im öffentlichen Raum wieder zu gestatten. Darüber freuen wir uns sehr!“ Der Rechtsanwalt und ehemalige Grünen-Sprecher Wilhelm Achelpöhler, der die Klage vor Gericht vertrat, ergänzt: „Die Sachlage ist nun klar. Auch die Parteien und NGOs, die es  sich nicht leisten können die Wall AG zu beauftragen, dürfen nun wieder auf eine Genehmigung zum Plakatieren hoffen.“

Vorstandssprecher Gunnar Risse: „Uns ging es nicht um eine Sonderregelung für Grüne, sondern um eine generelle Klarstellung: Der öffentliche Raum muss weiter öffentlich sein. Meinungsfreiheit darf keine Frage des Geldbeutels sein.“
Infos zu den  beworbenen Veranstaltungen zum Thema Bürgerrechte und Konservativismus gibt es auch auf der Homepage der Münsteraner Grünen  (www.gruene-muenster.de).