Anlass für den Rechtsstreit war der Antrag der Grünen an die Stadt Münster, ihnen eine Genehmigung für die Aufstellung von zehn Plakattafeln im öffentlichen Straßenraum auch außerhalb von Wahlkampf­zeiten zu gestatten, um auf eine politische Veranstaltung aufmerksam zu machen. Die Stadt Münster hatte über diesen Antrag nicht entschieden, sondern die Grünen an die Wall AG verwiesen, die mit der Stadt einen Vertrag über die kommerzielle Werbenutzung abgeschlossen hat. Das Gericht gab nun zu erkennen, dass eine solche Verweisung auf den Abschluss eines privaten Werbenutzungsvertrages vor dem Hintergrund der Sondernutzungssatzung der Stadt Münster zweifelhaft sei, da die Sondernut­zungssatzung der Stadt Münster für nicht kommerzielle politische Werbung keine Gebühren vorsieht. Der Grüne Vorstandssprecher Gunnar Risse erklärte: „Wir sind mit diesem Verfahren einen Schritt wei­tergekommen. Demnächst werden wir einen Antrag bei der Stadt Münster stellen, uns für Plakatwer­bung für eine politische Versammlung eine Sondernutzungsgenehmigung zu erteilen. Denn es ist rich­tig, dass nicht kommerzielle Werbung nichts kosten darf. Politische Meinungsäußerungen dürfen nicht vom Geldbeutel abhängig sein.