Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:1. Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, dass auch weiterhin eine Aufgabenwahrnehmung aus einer Hand für die Betreuung und Vermittlung von Menschen, die Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII erhalten, sichergestellt werden kann, um damit das bisher mit der AMS Erreichte zu erweitern und weiterzuentwickeln.2. Die Stadt Münster verfolgt dabei das Ziel, Fragen zur Antragstellung, zur Vermittlung in Arbeit, zu leistungsrechtlichen Regelungen und Ansprüchen oder allgemeine Auskünfte und eine Vielzahl von Angelegenheiten rund um das Arbeitslosengeld II aus einer Hand für die unterschiedlichen Zielgruppen an Leistungsempfängern zu erbringen.3. Als eine Möglichkeit bietet es sich an, wie die Umlandkreise Optionskommune zu werden und damit das gesamte Aufgabenspektrum als Kommune verantwortlich auszufüllen. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt,3.1. ein ganzheitliches und zielgruppenspezifisches Konzept zur Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II zu erstellen, das eine dauerhaft tragfähige Lösung für die Stadt Münster als Optionskommune beschreibt. Das Konzept soll eine bürgerInnennahe, kundInnenorientierte Aufgabenwahrnehmung unter Einbeziehung der vielseitigen Kompetenzen in der Trägerlandschaft in Münster sicherstellen. Die mit der Aufgabenübernahme verbundenen Chancen und Risiken sind ausgewogen darzustellen.3.2. die in dem vom noch zu beschließenden Gesetz vorgeschriebenen formalen Voraussetzungen, die für die Zulassung einer Option für die Stadt Münster notwendig sind, zeitnah zu schaffen.3.3. entsprechende Sondierungen und Schritte gegenüber der „Agentur für Arbeit, dem Land und dem Bund einzuleiten. In dem Rahmen soll auch geprüft werden, welche Aufgaben weiterhin von der Agentur für Arbeit ausgeführt werden sollen u.a., um mögliche Schnittstellenproblem zu vermeiden. Hierzu werden Gespräche aufgenommen.4. Die Stadt Münster setzt sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür ein, die derzeit befristeten Beschäftigungsverhältnisse unter Berücksichtigung des benötigten Personalbedarfs in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse zu überführen. Ziel ist, eine der allgemeinen Verwaltung der Stadt Münster vergleichbare Befristungsquote zu erreichen.5. Die Einbeziehung der Fraktionen des Rates in den Trägerausschuss wird auch weiterhin vorgesehen.
BegründungIm Dezember 2007 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Bund und Kommunen zur Ausführung des SGB II in den ARGEn gegen Verfassungsrecht verstößt. Kernpunkt dabei ist die in der Arbeitsgemeinschaft praktizierte sogenannte Mischverwaltung. Aufgrund dieses Urteils verlieren die ARGEn zum 31.12.2010 ihre Rechtsgrundlage. Gleichzeitig hatte das Bundesverfassungsgericht den Bundesgesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2010 eine Neuregelung zu schaffen.Damit muss die Kooperation von Arbeitsagentur und Stadt Münster in der ARGE bis Ende des Jahres 2010 beendet werden, wenn nicht bis dahin eine Verfassungsänderung vorgenommen wird, die eine gemeinsame Verwaltung möglich macht.Bund und Länder streben die vom Verfassungsgericht geforderte Reform der Jobcenter über eine Änderung der Verfassung an, mit der nach bisherigem Kenntnisstand nicht nur die ARGEn abgesichert, sondern auch weitere Optionskommunen zugelassen werden sollen. Damit wird der Stadt Münster die Entscheidungsmöglichkeit eröffnet, zukünftig als Optionskommune die Langzeitarbeitslosen in eigener Regie zu betreuen, und somit in Zukunft eine ganzheitliche eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung durch die Stadt Münster als Optionskommune ermöglicht.Eine entsprechende ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung bietet umfassende örtliche Gestaltungsmöglichkeiten, um sozialen Problemlagen entsprechend gegensteuern zu können. Denn für einen großen Teil der SGB II-LeistungsbezieherInnen sind auch soziale Unterstützungsangebote zum Erhalt, zur Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit erforderlich. Hierzu gehören sowohl individuelle Hilfeleistungen als auch kommunale Handlungskonzepte zur Bewältigung sozialer Problemlagen und zur Sicherung der sozialen Teilhabe. Mit der ganzheitlichen Aufgabenwahrnehmung wird die sozialpolitische Handlungsfähigkeit verbessert, um der örtlichen Verantwortung bessert gerecht werden zu können.Die Bündelung von Leistungsgewährung und Arbeitsmarktintegration machen gerade in Münster Sinn, weil es hier angesichts der vergleichsweise niedrigen Arbeitslosenquote überdurchschnittlich viele Betroffene mit besonderen Arbeitsmarkthemmnissen gibt. Die Stadt Münster verfügt über ausgeprägte Erfahrungen im Umgang mit Alleinerziehenden, Jugendlichen und Personen mit zusätzlichen sozialen Problemen wie Überschuldung, Suchtprobleme oder psychosozialen Problemen.Darüber hinaus wird durch die Wahrnehmung der Aufgabe als Optionskommune ein einheitliches Vorgehen in der Region Münster und Münsterland geschaffen, in der es bereits jetzt schon einige Optionskommunen gibt. Die regionale Zusammenarbeit mit den anderen Kommunen in vergleichbaren Strukturen verschafft entscheidende Vorteile für die Integration von Langzeitarbeitslosen in der Region. Durch das Ausüben der Option wird eine auskömmliche und gesicherte Finanzierung der Aufgaben nach dem SGB II eintreten und keine finanzielle Schlechterstellung zum Status Quo erfolgen. Insofern entsteht aus der Übernahme der Aufgaben nach dem SGB II für den Haushalt der Stadt Münster keine zusätzliche Belastung.gez. Hery Klas
und Fraktion