Die Stadt Münster hatte durch einen Werbenutzungsvertrag mit der Wall AG dieser Gesellschaft das alleinige Recht zur Straßenwerbung übertragen – gegen die Stimmen der Grünen, die davon nicht-kommerzielle Werbung ausnehmen wollten.Wir halten diesen Vertrag für teilweise unwirksam, weil damit das Recht auf Meinungsfreiheit unzulässig eingeschränkt wird, so Vorstandssprecherin Svenja Liehr.Praktisch läuft die Praxis der Stadt Münster aus Sicht der Grünen drauf hinaus, dass im öffentlichen Raum fast nur noch kommerzielle Werbung stattfinden kann. Werben kann in Münster nur der, der sich die Werbung leisten kann, also entweder mit der Werbung Geld verdient oder eine dicke Parteikasse hat. Doch der öffentliche Raum darf nicht privatisiert werden, so die Grünen. Deshalb wollen sie jetzt mit ihrer Klage für nicht-kommerzielle Werbung den Weg für Bürgerinitiativen und andere Gruppen wieder frei machen.Vertreten wird das grüne Anliegen vor Gericht von ihrem ehemaligen Vorstandssprecher Wilhelm Achelpöhler.