Wir begrüßen die Entscheidung, dass die Bundesregierung nun doch eine Verfassungsänderung vornehmen will, um auch weiterhin die Leistungsgewährung für Erwerbslose aus einer Hand in gemeinsamer Trägerschaft von Kommune und Arbeitsagentur zu ermöglichen. Die GRÜNEN hatten dies wiederholt gefordert.Dabei muss eine gute Lösung sowohl für die Jobcenter als auch für die Optionskommunen gefunden werden.Wichtig ist für uns ist, dass die Hilfen unter einem Dach angeboten werden und die Leistungsgewährung weiterhin aus einer Hand erfolgt, um unnötige Laufereien für die Menschen, die Hartz IV-Leistungen erhalten, zu vermeiden.Den Kommunen muss die maßgebliche Gestaltungsmöglichkeit in der örtlichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik erhalten bleiben.Die GRÜNEN treten dafür ein, dass Münster auch wie die meisten der umliegenden Kreise Optionskommune wird. Hierfür ist es notwendig, dass die Einrichtung weiterer Optionskommunen ermöglicht wird.