Für Joksch ergibt sich die Ausschreibung der Grundstücksflächen allein schon daraus, dass die Erwerber an die Realisierung des vom Rat beschlossenen Masterplanes Hafen gebunden werden müssen. Weil es aber noch keinen Bebauungsplan gibt, der die Hafenentwicklung für alle Eigentümer verbindlich vorschreibt, kann die städtebauliche Entwicklung nur durch Verpflichtungen im Kaufvertrag sichergestellt werden. Das läuft dann auf eine Baukonzession hinaus, die ausgeschrieben werden muss.Die GRÜNEN halten an der Absicht fest, das in Rede stehende Hafenareal konzeptionell geschlossen zu entwickeln. Die eingetretene Entwicklung macht sie nicht nervös.Wenn die beiden Investoren nun auch vom Erwerb der OSMO-Flächen zurücktreten, weil sie die Stadtwerke-Flächen nicht hinzukaufen können, ergibt sich für die Stadt die Möglichkeit, die Flächen vom Insolvenzverwalter zunächst selbst zu erwerben und mit den Stadtwerke-Flächen zu einem Paket zusammenzubinden, erläutert Joksch seine Perspektive. Dann ergäbe sich die Chance, für den von den Grünen schon lange verfolgten städtebaulichen Wettbewerb: Peters: Die Stadt veranstaltet für die Flächen zunächst einen städtebaulichen Wettbewerbs und schließt ein Vergabeverfahren an. So ist sichergestellt, dass der beste Plan sowie das wirtschaftlichste Angebot zum Tragen kommt. Gewinner ist die Stadt.Zum Hintergrund: Die Grünen hatten den Zwischenerwerb der Flächen bereits per Ratsantrag gefordert und waren mit dieser Position allein geblieben.