Im Rahmen der zweitägigen Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag zumWohnen- und Teilhabegesetz hätten viele Sachverständige darauf hingewiesen, dass mit den geplanten Regelungen auch ein Großteil der ambulanten Wohnformen für ältere und pflegebedürftige Menschen unter das neue Heimgesetz fallen würde. Dies wäre das Aus für die in Münster so beispielhafte entwickelte Form der Hausgemeinschaften, sieht Klein-Schmeink diese in Gefahr.Die Grünen befürchten, dass zukunftsweisende Konzepte wie das Wohnen mit Versorgungssicherheit oder gemeinschaftliche Wohnprojekte wegen der restriktiven Vorgaben des Heimgesetzes kaum noch gelebt werden können. Dies hemmt die Entwicklung neuer Wohn- und Pflegeformen, die es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, in den eigenen vier Wänden selbstbestimmt zu leben, begründet Harald Wölter, grünes Mitglied im Sozialausschuss die Forderung nach deutlichen Verbesserungen des Entwurfs.Änderungsbedarf sehen die Grünen auch in einer Reihe weiterer Punkte. So gebe es zum Beispiel entgegen vollmundiger Ankündigungen bei der Mitwirkung der Heimbewohnerinnen und -bewohner sogar deutliche Einschränkungen gegenüber dem jetzigen Stand, da künftig eine Mitbestimmung bei wirtschaftlichen Fragen nicht mehr vorgesehen sei. Die Rechte der älteren Menschen einzuschränken statt auszubauen gehe nun gar nicht, heißt es in der Pressemitteilung der Grünen abschließend.