Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:1. Die Stadt Münster verfolgt das Ziel zur Umsetzung der UN-Konvention zum Schutz der Menschen mit Behinderung alle Schulen, sowie alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in städtischer Trägerschaft barrierefrei zu gestalten.2. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt,

2.1. einen Überblick über den Handlungsbedarf für die barrierefreie Gestaltung der Schul- sowie Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zu geben.
2.2. ein Handlungsprogramm zur Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit in allen Schulen sowie städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zeitnah vorzulegen und einen Stufenplan für die Umsetzung in den kommenden Jahren vorzulegen. Gemeinsam mit den freien Trägern wird vereinbart, inwieweit die Einrichtungen freigemeinnütziger Träger in dieses Handlungsprogramm mit einbezogen werden können.
Mit der Umsetzung sollte bereits in 2009 begonnen werden. Ziel ist es einen Großteil der Einrichtungen in einem mittelfristigen Zeitrahmen entsprechend umzugestalten und das Programm mit seinen letzten Maßnahmen bis spätestens zum Jahr 2020 abzuschließen.
2.3. jährlich einen Überblick über die Umsetzung des Handlungsprogramms zu geben.
2.4. sich für eine Umsetzung der gemeinsamen Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in den Schulen und Jugendeinrichtungen in Münster und deren entsprechende konzeptionelle und personelle Ausgestaltung einzusetzen.
3. Zur Umsetzung eines Handlungsprogramms barrierefreie Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen ist auch das Konjunkturprogramm im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG), das Finanzhilfen u.a. für Maßnahmen in den Bereichen Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur, Schulinfrastruktur, Hochschulen und kommunale und gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung vorsieht, einzubeziehen.Begründung:I.Ein möglichst durchgängiges Miteinander von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ist ein Gewinn für alle Kinder und Jugendlichen und bewirkt ein positives soziales Klima in den Einrichtungen insgesamt. In Kindertageseinrichtungen gehen Kinder mit und ohne Behinderungen noch gänzlich unbefangen miteinander um. In integrativ arbeitenden Schulen wirkt sich der gemeinsame Unterricht in einem besonders positiven Lernklima und guten Lernleistungen aus. Soziales Lernen ist als wichtige Schlüsselqualifikation bedeutend für die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen sowie für ihr späteres Berufsleben.Individuelle Beeinträchtigungen dürfen nicht mehr zu Behinderungen werden. Hierzu bedarf es einer umfangreichen Barrierefreiheit, um allen Kindern und Jugendlichen, gleich welche Besonderheiten sie aufweisen, gleiche Teilhabe am Bildungs- und Erziehungssystem unserer Stadtgesellschaft zu ermöglichen.II.Am 01.01.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass bauliche Barrieren weitgehend vermieden werden. Die Ziele des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind auch Bestandteil der Deklaration von Barcelona „Die Stadt und die behinderten Menschen. Dieser Erklärung ist die Stadt Münster 1996 beigetreten. 1999 hat der Rat der Stadt Münster das Handlungsprogramm Integrationsförderung für Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Eines der zentralen Leitziele des Handlungsprogramms ist die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes, insbesondere die Beachtung der Barrierefreiheit bei allen städtischen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen.Die UN-Konvention zum Schutz der Menschen mit Behinderung ist seit 1. 1.2009 in Kraft. Das Abkommen hat die umfassende Gleichstellung, Teilhabe und Selbstbestimmung von behinderten Menschen zum Ziel. Das bestehende Bildungssystem grenzt jedoch viele Kinder allein schon deshalb aus, weil sie eine Behinderung haben oder sozial benachteiligt sind. Der sonderpädagogische Förder- und Unterstützungsbedarf muss zu den Kindern an die Regelschule kommen und nicht umgekehrt. Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen dazu verpflichtet, Kinder mit Förderbedarf verstärkt an Regelschulen zu unterrichten. Dazu bedarf es neben den personellen Ressourcen auch der baulichen Voraussetzungen.III.Die Verhinderung von Aussonderung kommt allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen zu Gute. Nur durch die Herstellung einer Barrierefreiheit können öffentliche Gebäude zu wirklichen Lebens- und Lernorten werden. Barrierefreiheit erhöht den Nutzungsgrad von Gebäuden. Nur so lassen sich öffentliche Gebäude zu Stadtteil- bzw. Quartierzentren weiterentwickeln und werden attraktiv für alle Menschen im Wohnquartier.In diesem Sinne heißt Barrierefreiheit die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig.Barrierefreiheit in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet insbesondere bauliche und sonstige Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen so zu gestalten, dass diese von allen Menschen nutzbar sind.Gemeinsamer Unterricht und gemeinsame Freizeitgestaltung in öffentlichen Einrichtungen bedeutet aber auch einen erhöhten Personalbedarf in den Schulen und Einrichtungen, um mit den individuellen Stärken und Schwächen der Kinder und Jugendlichen umzugehen.Eine vollständige soziale Inklusion als Ziel in der Bildungsarbeit der Stadt Münster erhöht also die Bildungschancen aller Kinder und Jugendlichen gleichermaßen, denn nur eine umfangreiche Barrierefreiheit fördert das voneinander Lernen und die soziale Kompetenz, Schlüsselqualifikationen, die in einer komplexer werdenden Gesellschaft und einem elitärer werdenden Arbeitsmarkt zunehmend wichtiger werden.gez. Maria Klein-Schmeink
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