Der von der vormaligen CDU/FDP-Ratsmehrheit beschlossene Abbruch der Häuser 49 bis 59 an der Grevener Straße ist vollzogen. Zum Teil wurden von der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) bereits neue Wohngebäude errichtet. Damit sind in diesem Bereich, im Besitz der W+S, trotz lang anhaltender Kritik, Tatsachen geschaffen worden.Jetzt gilt es umso mehr, hier für die Gesamtsituation, vom Eckgebäude Haus 31 bis zu dem neu errichteten Wohngebäude Haus 57 eine zukunftsgerichtete Entscheidung zu treffen. Dabei sind der Wohnungsbedarf der Stadt insgesamt und die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner der Altbauwohnungen mit Einfachausstattung zu beachten.Unter Berücksichtigung bekannter Gutachten, Ortsbegehungen mit Fachleuten und Gesprächen mit den Bewohnern der Altbauwohnungen wird nachstehender Antrag gestellt. Dabei wird auch beachtet, dass der von der Stadt angestrebte Grundstückserwerb der Hinterliegergrundstücke westlich der Häuser 39 bis 45 noch nicht erfolgt ist und ein Abschluss des Umlegungsverfahrens nicht erkennbar ist.Antrag

Der Rat der Stadt Münster möge vor diesem Hintergrund beschließen:Von der Verwaltung sind folgende Handlungsschritte zu veranlassen bzw. durchzuführen:

  1. Die Wohn+Stadtbau GmbH wird beauftragt, kurzfristig für die Flurstücke 745 und 741 (Häuser Nr. 49 bis 55) ein Bebauungskonzept für Wohnungen im geförderten Bereich vorzulegen. Dabei sind auch Wohnformen des gemeinschaftlichen Wohnens zu berücksichtigen. (Bereich 1 im beigefügten Lageplan)
  2. Im Bereich der Häuser Nr. 39 bis 45 ist der städtische Erwerb der Hinterliegergrundstücke noch nicht abgeschlossen. Bis zu einer entsprechenden Grundstücksregelung sind die Gebäude mit Wohnungen in Einfachausstattung für den Wohnungsmarkt vorzuhalten. Zeitnah nach dem Abschluss des Umlegungsverfahrens für die Hinterliegergrundstücke soll die Verwaltung für den Erwerb und die Bebauung durch die W+S dem Rat einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten. (Bereich 2 im beigefügten Lageplan)
  3. Die Gebäude 31 und 33, stadtbildprägend und mit preiswertem Wohnraum in Einfachausstattung versehen, sind zu erhalten. Die Gebäude sind von der W+S zu übernehmen und sollen von einem „Treuhandmieter (ASTA der WWU, nach dem seit Jahrzehnten bewährten Verfahren für Haus 31) in einem Vertragsverhältnis mit der Wohn+Stadtbau bewirtschaftet werden. Die Wohnungen werden somit für den Personenkreis, der Bedarf an Einfachwohnungen hat, weiter zur Verfügung gehalten. Die Grundinstandsetzung an „Dach und Fach (Dach und Fassade), die langjährig von der Stadt unterlassen wurde, ist durch die Wohn+Stadtbau vorzunehmen. Für das Haus Nr. 33 liegt kein Gutachten über den baulichen Zustand, die Instandhaltungsmaßnahmen und eine wirtschaftliche Weiternutzung des Gebäudes vor. Da verschiedene bauliche Zustände derzeit nicht ohne fachliche Untersuchung und Bewertung abschließend zu beurteilen sind, wird die Verwaltung mit der Beauftragung eines Gutachtens über den baulichen Bestand durch ein externes Fachbüro beauftragt. Danach wird dem ASSVW eine Verwaltungsvorlage zur abschließenden Entscheidung über die Zukunftsnutzung des Grundstücks Nr. 33 vorgelegt (Bereich 3 im beigefügten Lageplan).
  4. Die nach Bebauungsplan an der Steinfurter Straße vorgesehene Eckanschlussbebauung ist unter Berücksichtigung des Bestandsgebäudes Grevener Straße 31, daran anschließend, vorzunehmen. Dazu ist ein Architektenwettbewerb auf der Grundlage der Nutzungsvorgaben des Bebauungsplanes durchzuführen. Mit der Durchführung des Architektenwettbewerbs ist die Wohn+Stadtbau zu beauftragen. (Bereich 4 im beigefügten Lageplan)
  5. Für die Grevener Straße als Verkehrsraum zwischen der Steinfurter Straße und dem York-Ring ist ein Ausbauplan zu erarbeiten. Er soll grundsätzlich eine dreispurigen Verkehrsführung und Radwege berücksichtigen. Einzelheiten zu den Inhalten des Ausbauplanes (Fußwege, Radwege, Fahrspuren, Busspuren, Begleitgrün) werden in einem gesonderten Ratsantrag vorgelegt.

Anlage: Lageplan mit BereichsdarstellungBegründung:

An der Grevener Straße und nicht nur dort gilt es, preisgünstigen Wohnraum in Münster zu erhalten. Es handelt sich um einen Bereich, der auf dem Wohnungsmarkt der Stadt unterrepräsentiert ist.Es muss deshalb bei Entwicklung des Wohnungsmarktes nicht nur um den Neubau, sondern auch um den Erhalt preisgünstigen Wohnens gehen. An der Grevener Straße sind Wohnungen vorhanden, die zu einem Preis im unteren Mietsegment vermietet werden. Das Haus Nr. 31 ist durchgängig voll vermietet. Die große Nachfrage zeigt, dass es im Bereich des „Einfachwohnens einen erheblichen Bedarf gibt. Deshalb ist das Wohnungsangebot in den niedrigem Preissegment an der Grevener Straße zu erhalten.Mit dem vorstehenden Antrag werden Ziele des gültigen Bebauungsplanes aufgegeben. Über die Erfordernis und die Änderungsziele wird in einem gesonderten Ratsantrag zu befinden sein.Wolfgang Heuer Hery Klas Raimund Köhn
Karl-Heinz Winter Helga Bennink und Fraktion
und Fraktion und Fraktion