Maria Klein-Schmeink (MdB): „Die Aussetzung des Familiennachzugs zu Flüchtlingen, die in Deutschland Schutz vor Folter und bewaffneten Konflikten Porträt Maria Klein-Schmeinkgefunden haben, kann fatale Konsequenzen haben. Syrische Frauen und Kinder werden umso mehr auf marode Schlepperboote getrieben. Wenn sogar Eltern nicht zu unbegleiteten Minderjährigen nachziehen dürfen, offenbart das eine Politik, die christlichen und sozialen Parteien unwürdig sein sollte. Unbegreiflich ist mir, dass, auch wenn der Lebensunterhalt der gesamten Familie durch Arbeit gesichert ist, der Familiennachzug für zwei Jahre ausgeschlossen sein soll. Es wird viele der Flüchtlinge in große Sorge treiben, wenn sie wissen, dass ihre zumeist jungen Familien in der Heimat weiterhin Gewalt, Krieg und Versorgungsproblemen ausgesetzt bleiben. Diese Verschärfungen gehen noch über den ersten Gesetzesentwurf vom November 2015 hinaus. 
Die erst vor kurzem auf ein halbwegs verfassungskonformes Niveau angehobenen Asylbewerberleistungen sollen nun pauschal für alle Leistungsempfänger gekürzt werden – egal, ob tatsächlich ein Integrationskurs besucht wird oder nicht, egal ob jemand schon Deutsch kann oder als Säugling eindeutig zu jung für die Kursteilnahme ist. Das ist nicht nachvollziehbar. Wer Flüchtlingen die Werte der deutschen Gesellschaftsordnung vermitteln will, muss erst einmal ausreichend Kursangebote schaffen. Die Unterstellung, dass kranke und traumatisierte Menschen ihre Krankheit nur vortäuschten, um Abschiebungen zu verhindern, und die die Ärzteschaft und Psychotherapeuten dies durch Gefälligkeitsgutachten unterstützten, ist  inakzeptabel. Ich meine, es darf niemals hingenommen werden, dass kranke Menschen abgeschoben werden, obwohl man weiß, dass sie in der Heimat nicht versorgt sind und keinerlei Hilfe finden können. Es ist zynisch, dass gerade Frauen, die Opfer von Vergewaltigung geworden sind, von diesen Regelungen betroffen sein werden. Bei der Abschiebung darf die Gefährdung von Leben und Gesundheit niemals in Kauf genommen werden.
Die Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten bringt uns bei der Kriminalitätsbekämpfung keinen Schritt weiter, beschränkt aber die Rechte von Frauen, Journalisten, Menschenrechtsverteidigern, Schwulen und Lesben, die aus diesen Ländern nach Deutschland fliehen. Es blendet die brutale Unterdrückung des sahaurischen Volkes durch Marokko völlig aus. Die Menschenrechtslage in Algerien, Marokko und Tunesien ist alles andere als einwandfrei. Menschenrechtsorganisationen dokumentieren seit Jahren Folter durch die Sicherheitsbehörden. In allen drei Ländern werden Homosexuelle vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt.“