Modellvorhaben zur Abgabe von Cannabis entsprechend dem Programm des Bundes in Münster umsetzen

Im Rat der Stadt Münster stand das Thema Cannabis auf der Tagesordnung der vergangenen Ratssitzung am 14. Mai. Hier hat ein breites Bündnis aus GRÜNEN, SPD, Volt, Internationaler Fraktion und Linken einen Antrag gestellt, nach dem Münster sich für ein Modellvorhaben zur Abgabe von Cannabis bewerben soll.

Hier geht es zum Antrag: Ratsantrag Cannabis

In der Bundespolitik wird aktuell intensiv über eine Cannabis-Legalisierung diskutiert. Die Ampel-Koalition und die Bundesregierung haben dazu erste Eckpunkte vorgelegt.
Die drei zentralen Ziele dabei sind: Jugendliche besser schützen, den Konsum sicherer machen sowie Justiz und Polizei entlasten.
Demnach sollen „Erwachsene künftig Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen sowie im Rahmen eines regionalen Modellvorhabens in lizenzierten Fachgeschäften erhalten können. Ziel soll weiterhin bleiben, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich zu gewährleisten sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.“

Die Bundesregierung hat angekündigt hierzu den entsprechenden Gesetzentwurf mit den dann konkreten Eckpunkten möglichst nach der Sommerpause oder Herbst vorlegen zu wollen.

Warum setzen wir uns dafür ein, dass Münster Modellregion für Cannabis-Modellprojekt wird? Dazu haben unsere Fachleute Harald Wölter und Sylvia Rietenberg wichtige Fragen und Antworten zusammengestellt:

Warum soll Cannabis überhaupt legalisiert werden?
Weil die Kriminalisierung von Cannabis seit Jahren gescheitert ist. Die Droge kommt auf illegalen Wegen nach Deutschland und Kriminelle verkaufen den oft minderwertigen Stoff an alle, die dafür zahlen. Jugendschutz findet nicht statt und alle, die Cannabis konsumieren wollen, kommen unweigerlich mit Kriminellen in Kontakt. Diese würden natürlich den Konsument*innen gern auch härtere Drogen verkaufen. Hinzu kommt: Polizei und Staatsanwaltschaften müssen sich mit nicht unerheblichem Aufwand um die Strafverfolgung von Konsument*innen kümmern – diese Ressourcen wären besser bei der Bekämpfung weit schädlicherer Kriminalität aufgehoben. Nicht ohne Grund plädiert auch Münsters ehemaliger Polizeipräsident Hubert Wimber für eine Legalisierung. Durch einen lizensierten Anabu und Verkauf werden die negativen Auswirkungen der Kriminalisierung weitgehend ausgeschaltet.

Wie könnte das Modellvorhaben in Münster aussehen?
In den Eckpunkten der Bundesregierung sind erste Bausteine der geplanten Vorhaben aufgeführt. Es geht um wissenschaftlich konzipiertes, regional und zeitlich begrenztes Modell um. Unternehmen wird dabei die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht. Mit dieser Säule können die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich untersucht werden.
Konkrete Rahmenbedingungen sind:
• Die Projektlaufzeit beträgt 5 Jahre ab eingerichteter Lieferkette.
• Es gilt eine räumliche Begrenzung auf Abgabestellen und erwachsene Einwohner aus Münster – so soll Drogentourismus vermieden werden.
• Der Gesundheits- und Jugendschutz wird durch klare Regeln sichergestellt.
• Das Modell wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.
Klar ist aber auch: definitive Antworten auf die Frage kann es erst geben, wenn das Gesetz zu den Modellprojekten vom Bundestag beschlossen ist.

Was spricht für Münster als Modellregion?
Politik und Stadtverwaltung haben sich bereits vor Jahren auf den Weg gemacht und bereits 2015 beantragt, dass in Münster wissenschaftlich erforscht wird, welche Auswirkungen eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene auf Jugendschutz und kriminelle Strukturen hat. Damals hat das zuständige Bundesinstitut mit Verweis auf die Gesetzeslage den Vorschlag aus Münster abgelehnt. Jetzt ändern sich die Gesetze – und Münster bleibt bei seinem breit getragenen Ansatz.
Hinzu kommt: Münster eignet sich als junge Stadt mit großer geographischer Nähe zu den Niederlanden hervorragend, die Effekte der Legalisierung zu untersuchen.

Wer entscheidet, ob Münster Modellregion werden kann?
Diese Frage wird sich seriös erst beantworten lassen, wenn das entsprechende Bundesgesetz verabschiedet wurde.

Welche Regeln zeichnen sich außerdem auf Bundesebene ab?
Neben den Modellregionen soll es in einer ersten Säule des Gesetzes bundesweit privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewinnorientierter Eigenanbau geben. Nicht gewinnorientierte Vereinigungen dürfen unter klar definierten, engen Rahmenbedingungen gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben:
• Maximal 500 Mitglieder
• Mindestalter 18 Jahre
• Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
• Cannabis-Abgabe nur an Mitglieder
• Maximal 25g/Tag, max. 50g/Monat, max. 7 Samen oder 7 Stecklinge pro Monat.
• An Heranwachsende (unter 21 Jahren) nur max. 30g/Monat mit Begrenzung des THC-Gehalts
• Abgabe nur in Reinform (Blüten oder Harz) und mit Information zum Produkt (Sorte, durchschnittlicher Thc-Gehalt, Gehalt anderer Cannabinoide)
• Verbot gleichzeitiger Abgabe von Alkohol, Tabak oder anderer Genussmitteln

Wie wird der Jugendschutz gewährleistet?
• Altersbegrenzung in den Vereinigungen
• Kooperationen mit lokalen Sucht-/Präventions-/Beratungsstellen
• Mindestabstand zu Schulen
• Teilnahme an Frühinterventions- und Präventionsprogrammen für Minderjährige wenn sie Cannabis besitzen oder konsumieren
Bislang gab es übrigens häufiger das Problem, dass Eltern sich trotz eines problematischen Konsumverhaltens ihrer Kinder keine Unterstützung gesucht haben, weil sie Sorgen hatten, dass ihre Kinder kriminalisiert werden. Auch hier gilt künftig der rationale Ansatz, dass man Menschen mit Problemen helfen muss, statt sie mit Strafen zu bedrohen.