Versiegelung leicht gemacht: Die Bundesregierung plant, in Außenbereichen Bebauungspläne zu ermöglichen, die weder eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger noch eine Umweltprüfung vorsehen. „Das ist verheerend für den Schutz des Freiraums und bedeutet den Abschied von der Innenentwicklung“, kritisiert Annika Bürger, Grüne Ratsfrau und planungspolitische Sprecherin der Fraktion. Auslöser für ihre Kritik ist die Absicht der Bundesregierung, die erleichterte Einbeziehung von Flächen im Außenbereich in die Bebauung erneut in das Baugesetzbuch aufzunehmen.
„Dass der § 13b erneut in das Baugesetzbuch aufgenommen werden soll, ist umwelt- und klimapolitisch vollkommen falsch“, sagt auch Robin Korte, Ratskollege und Sprecher für Klima- und Umweltschutz. Die im Entwurf des sogenannten „Baulandmobilisierungsgesetzes“ enthaltene Regelung soll es den Gemeinden erneut erlauben, Bebauungspläne für Außenbereichsflächen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt aufzustellen. Sie war bis 2019 bereits Inhalt des Baugesetzbuches, dann aber ausgelaufen. „Der bodenpolitische Zombie § 13b darf nicht wiederbelebt werden“, fordern nun auch die GRÜNEN im Rat der Stadt Münster. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens auf Planungen in Münster schließen die Ratsmitglieder Bürger und Korte daher ausdrücklich aus. „Einer Baulandplanung ohne Umweltprüfung und artenschutzrechtlichen Ausgleich werden wir in Münster nicht zustimmen.“