Im November hatte das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen bei SGB II-Leistungen zum Teil für verfassungswidrig erklärt und die Vorgabe gemacht, Regelbedarfe maximal um 30 Prozent zu kürzen. Im Nachgang zu diesem Urteil stellen die Grünen jetzt Fragen an die Verwaltung. GAL-Ratsherr Harald Wölter erläutert, welche: „Wie oft hat die Verwaltung welche Sanktionen verhängt, die jetzt für verfassungswidrig erklärt wurden? Wer ist betroffen?“
Harald Wölter und Ratsfrau Sylvia Rietenberg machen dabei die grüne Position deutlich: „Wir GRÜNEN halten wir eine Überprüfung der verfassungsrechtlich nicht zulässigen Kürzungen über 30% der Regelleistung für notwendig. Zudem sehen wir es als konsequent an, die zu Unrecht einbehaltenen Leistungen zurückzuerstatten.“
Fragenkatalog der GRÜNEN: 2020_01_28_gruene-fragen-assgvaf_jobcenter-sanktionen
Antwort der Verwaltung: 200204-59_Beantwortung Anfrage vom 28.01.2020 zur Umsetzung des Urteils des BVerfG zu den Sanktionen bei SGB II Leistungen