Münster erfreut sich einer breit aufgestellten, sehr vielseitigen und ausgesprochen innovativen Kulturlandschaft. Dies verdankt die Stadt über 3.000 Künstler*innen und Kulturschaffenden. Durch das Verbot von Veranstaltungen, Proben und Unterricht, brechen vielen von ihnen derzeit die Einnahmen komplett weg. „Für freischaffende Künstler*innen kommt dies einem temporären Berufsverbot gleich“, sorgt sich Anne Herbermann, Spitzenkandidatin der GRÜNEN Münster für die Kommunalwahl. Es sei daher vollkommen unverständlich, dass die Soforthilfen des Staates nur für Betriebsausgaben verwendet werden dürfen wie jetzt bekannt wurde.
„Viele Dienstleistende im kreativen Bereich wie Musikschullehrer*innen oder Chorleiter*innen haben nur sehr geringe bis gar keine Betriebskosten“, erläutert Herbermann weiter. „Darum fordern wir, dass die Soforthilfen in Abhängigkeit zu den Honorarausfällen gezahlt werden.“
„Die Förderbedingungen müssen dringend auf die Bedürfnisse der Menschen, denen wir unser reiches kulturelles Angebot verdanken, angepasst werden“, fordert daher auch Peter Todeskino, OB-Kandidat der GRÜNEN. Todeskino sieht die Stadt in der Pflicht, sich auf Landes- und Bundesebene dafür einzusetzen: „Es kann nicht sein, dass unsere Künstler*innen, aber auch andere erfolgreiche Kleinstunternehmer*innen unverschuldet in die Grundsicherung abrutschen.“