„Der Rat hat in seiner letzten Sitzung erneut eine Wohnraumschutzsatzung erlassen. Damit ist einer Zweckentfremdung von dem in Münster besonders knappen Wohnraum weiterhin ein Riegel vorgeschoben“, begrüßt GAL-Fraktionssprecher Otto Reiners den Beschluss mit Blick auf die Lage am Wohnungsmarkt. Nach wie vor sei nämlich im gesamten Stadtgebiet eine Wohnraummangellage in allen Teilsegmenten zu verzeichnen und das angesichts einer weiterhin wachsenden Stadt.
Reiners weist in diesem Zusammenhang auf ein weiteres Problem hin. Die touristische Nutzung von Wohnungen nehme stark zu. Das Geschäftsmodell von Online-Wohnungsvermittlern wie Air-bnb, Booking.com, WIMDU, 9flats etc. ermögliche es Wohnraumeigentümern und -mietern, auf einfachstem Wege, anonym und unbegrenzt Wohnraum privat als Ferienwohnungen zu vermieten. „Bei der dauerhaften Fremdnutzung von Wohnungen durch diese Vermietungen liegt eine Zweckentfremdung vor“, so Reiners. Hier müsse das Land nun das Wohnungsaufsichtsgesetz ändern, um auch in NRW die Möglichkeit einer Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen, verbunden mit Kontroll- und Sanktionsbefugnissen wie in Berlin, Hamburg und München vorsehen. Reiners: „Das würde es ungemein erleichtern, Verantwortliche für eine gewerbliche Wohnraumvermietung identifizieren zu können und so eine eventuell vorliegende Zweckentfremdung zu unterbinden.“