
Da sich die Einschätzung der Bezirksregierung nur auf die Straßenverkehrsordnung stützt, wird der Sachverhalt mit der falschen Rechtsgrundlage beurteilt. Der Wirbel um die angebliche „Ohrfeige“ für die Stadtverwaltung durch die Bezirksregierung entpuppt sich somit als „Sturm im Wasserglas“.
„Wir setzen uns für einen guten Lärmaktionsplan ein, der die Interessen der lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt und wir hoffen, dass sich auch die Behörden dazu bekennen“, appelliert Peters.