Der Sozialausschuss hat auf rotgrünen Antrag beschlossen, sich mit mehreren Anregungen zu Jobcenter-Sanktionen an den Bundesgesetzgeber zu wenden. Diese werden bei den Beratungen über eine Vereinfachung des Leistungsrechts Berücksichtigung finden, hofft der Ausschuss. Für GAL-Fraktionssprecher Otto Reiners müssen die gesetzlichen Regelungen zu den Sanktionen im § 31 a SGB II neu gefasst werden. „Sanktionen müssen stärker individuell abgestuft werden können als heute. Zudem muss die Sanktionsdauer flexibler gestaltet, eine Rücknahme von Sanktionen möglich werden.“
Weiter Kritikpunkte an der gegenwärtigen Regelung sind: Sanktionsmechanismen dürfen nicht eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unmöglich machen. Zudem müssen Leistungen für Heizung und Unterkunft davon ausgenommen werden. Wichtig sei auch, dass die anderen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft nicht unter den Folgen einer Sanktion zu leiden haben.
Die heutige Sanktionspraxis ist in vielen Fällen nicht geeignet, Verhaltensänderungen bei den Betroffenen herbeizuführen, insbesondere weil laufendende Sanktionen durch Verhaltensänderungen nicht aufgehoben werden können. Von den unterschiedlichsten Stellen z.B. aus der Wissenschaft oder von den freien Wohlfahrtsverbänden, wird moniert, dass eine Reform hinsichtlich Art und Höhe der Sanktionen dringend als erforderlich erachtet wird. Dies insbesondere weil die Folgen von Sanktionen für die Betroffenen gravierend sein können. Neben einer Belastung der psychischen Gesundheit , kann es zum Verlust oder der Reduzierung von sozialen Kontakten sowie einer Anhäufung von Schulden führen.
Den Grünen sei wichtig, dass das Ziel allen Handelns im SGBII die Integration der Leistungsbezieher*innen in dauerhafte, menschenwürdige Teilhabe am Arbeitsleben sein muss, heißt es in der grünen Pressemitteilung abschließend.