„Für uns ist die autofreie Siedlung an der Weißenburgstraße ein Erfolgsmodell gemeinschaftlichen, ökologischen und sozialen Wohnens. Sicherlich wird die Nachfrage in Münster nach autofreiem Wohnen auch künftig steigen. Weitere Projekte sind daher wünschenswert und möglich“, so GAL-Ratsherr Carsten Peters. „Wir unterstützen die Bewohner*innen weitern in ihrem Engagement.“
Weiterhin kritisieren die Grünen die Auffassung der Gerichte, dass in einer definierten autofreien Siedlung PKW-Besitz grundsätzlich zulässig sein soll. „Es kann nicht richtig und logisch sein, einerseits die Vorteile des autofreien Wohnens zu genießen und zugleich nicht bereit zu sein, selbst die dafür notwendige Grundanforderung zu erfüllen. Diese Entscheidungen der Gerichte müssen korrigiert werden, damit hier Rechtsklarheit herrscht“, so GAL-Ratsherr Carsten Peters, verkehrspolitischer Sprecher seiner Fraktion. „Grundsätzlich ist hier die Frage zu stellen, wie eine Regelung zu der sich jemand selbst bekennt und die Grundlage dieses Projektes ist, nun eine „unangemessene Benachteiligung“ – wem gegenüber überhaupt? – sein soll.“
Bundesweit gibt es in dieser Frage keine einheitliche Rechtsprechung. Die grundsätzliche Autofreiheit und die in Mietverträgen resultierenden Bestimmungen sind sowohl bejaht als auch verneint worden.