Bei der Diskussion des Berichts über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung bei der Stadt Münster im letzten Personalausschuss verwies für die Grünen GAL-Ratsherr Otto Reiners auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Die Grünen stellten deshalb einen Beschlussvorschlag zur Abstimmung, in dem es unter anderem hieß: „Die Stadt Münster sieht sich in der Verantwortung die bislang erreichte Beschäftigungsquote für Menschen mit einer Schwerbehinderung in den kommenden Jahren deutlich zu steigern und hierzu geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Zur Umsetzung des Ziels fordert die Stadt Münster alle Gesellschaften mit städtischer Beteiligung auf, auf freiwilliger Basis die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weiter zu erhöhen. Diejenigen städtischen Betriebe, die bislang die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen nicht erfüllt haben oder weniger als 6% aufweisen, werden gebeten sich aktiv für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in ihrem Betrieb einzusetzen, um eine Beschäftigungsquote von mindestens 6% erfüllen zu können.“
Der GAL-Antrag wurde einstimmig angenommen.
Zum Hintergrund:
Mit der Vorlage V/0303/2015 wird von der Verwaltung der Stadt Münster dargelegt, dass nicht alle Gesellschaften mit städtischer Beteiligung die gesetzliche Mindestquote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erfüllen. Ferner wird in der Vorlage dargestellt, dass die Stadtverwaltung keinen direkten Einfluss auf die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bei den städtischen Beteiligungen hat.
Mit dem aktuellen Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesem Gleichgestellten bei der Stadt Münster (vgl.
Vorlage V/0297/2015) teilt die Verwaltung mit, dass der Allwetterzoo die Pflichtarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung nicht alle belegen konnte.
Ebenso haben die Halle Münsterland sowie die Verkehrsservice Service Gesellschaft Münster mbH die Quote nicht erfüllt.
Wenn städtische Gesellschaften wie beispielsweise der Allwetterzoo, die Halle Münsterland oder die Verkehrsservicegesellschaft Münster mbH gegenwärtig nicht einmal die gesetzliche Mindestquote erreichen, widerspricht dies dem beschlossenen Ziel der Stadt Münster die Teilhaben für Menschen mit Behinderung zu erhöhen und einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen.
Auch wenn für Betriebe mit städtischer Beteiligung – wie zum Beispiel die Westfälische Bauindustrie (WBI) -, die weniger als 20 Arbeitnehmer/innen beschäftigen und eine formale Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter nach dem SGB IX nicht besteht, sollte versucht werden, auch für diese die Beschäftigungsquote auf freiwilliger Basis zu erreichen.