„Die Forderung nach Umsetzung eines Modellversuchs ‚Tempo 30 in der Innenstadt‘ , für den u.a. ein Vorschlag der Hochschule der Polizei vorliegt, hat zu einer Reihe noch offener Fragen geführt, die rechtssicher geklärt werden müssen. Um hier Klarheit zu schaffen, hat der Planungsausschuss Mittel für ein Gutachten bereitgestellt“, begrüßt GAL-Ratsherr Carsten Peters einen entsprechenden Ausschussbeschluss.
Mit einem solchen Gutachten sollten die Rahmenbedingungen und die konkrete Umsetzung dargestellt werden. „Die Vorteile einer Tempo 30-Regelung liegen auf der Hand: Mehr Verkehrssicherheit und eine größere Wahrscheinlichkeit der Reduzierung von Verkehrsunfällen, da bei geringerem Tempo die Bremswege kürzer sind, bedeutet mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen“, begründet Peters die Zielrichtung.
Mit der Temporeduzierung lasse sich zudem – zahlreiche Studien bestätigen dies –eine Reduzierung der Lärm-, Schadstoff- und CO2-Emissionen erreichen. Dies diene dem Klimaschutz wie auch dem Gesundheitsschutz der Münsteraner*innen.