Münsters Grüne begrüßen, dass die Anwohner*innen an der B 51 eine Revision gegen das Urteil des OVG prüfen. Auch aus Sicht der Grünen habe es sich das Gericht zu einfach gemacht, die Problematik des Lärmschutzes zum Beispiel nicht ausreichend gewürdigt.
„Aktuelle Einschätzungen hinsichtlich der Belastungen für die Anwohner*innen sind nicht in die Abwägung eingeflossen. Es wäre gut, wenn im Rahmen des weiteren Verfahrens Korrekturen vorgenommen werden könnten. Denn die Gesundheitsrisiken für die Wohnbevölkerung bleiben ja unbestreitbar bestehen. Sie wären entweder durch eine Tempoverringerung deutlich zu reduzieren oder aber durch eine Tieferlegung mit Deckelung“, so GAL-Ratsherr Carsten Peters.