Die Ratsfraktionen von CDU und GAL/Grünen haben in einem gemeinsamen Schreiben an Oberbürgermeister Markus Lewe darum gebeten, die Realisierungsmöglichkeiten eines neuen Südbads durch die Wohn+Stadtbau prüfen zu lassen. Darüber hinaus haben sie  zum Umgang mit dem Gutachten zur Bäderlandschaft grundsätzliche Vorschläge gemacht. Hier das Schreiben im Wortlaut:
Betreff: Südbad und Bäderentwicklung in Münster
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe, lieber Markus,
unverändert genießt die Idee, ein neues Südbad zu errichten, bei Schulen, Vereinen und bei der Bevölkerung der Innenstadt große Sympathien. Ihr Versprechen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sich persönlich für dieses Projekt einzusetzen, begrüßen wir deswegen weiterhin sehr.
Angesichts der bis jetzt erfolglosen Ausschreibung des Bades als Investorenprojekt sind weitere kreative Lösungsansätze gefragt. Wir sind der Auffassung, dass die Chancen für die Verwirklichung des Bades noch nicht erschöpft sind. Zum Beispiel ist noch nicht untersucht worden, ob eine städtische Tochtergesellschaft in der Lage wäre, das Bad unter wirtschaftlichen Bedingungen zu errichten und – mithilfe des Schwimmvereines Südbad e. V. – zu betreiben. Wegen der am Standort möglichen Verknüpfung von Schwimmbad und dem Bau von Wohnungen kommt aus unserer Sicht vor allem die Wohn- und Stadtbau als Projektträger in Betracht. Wir wären deshalb sehr daran interessiert, dass die Wohn- und Stadtbau die Realisierungschancen des Projektes selbst prüft. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, müssen bei dieser Prüfung natürlich die Bedingungen und Standards gelten, die bei der Investorenausschreibung zugrunde gelegt worden sind. In Abstimmung mit dem Schwimmverein Südbad e. V. bitten wir Sie deshalb, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, eine bautechnische und wirtschaftliche Prüfung des Projektes durch die Wohn- und Stadtbau zu veranlassen. Über die Ergebnisse sollte in den Gremien der Gesellschaft und im Finanzausschuss baldmöglichst berichtet werden.
Dies vorausgesetzt machen wir zum Umgang mit dem vorliegenden Gutachten zur Bäderlandschaft in Münster folgende grundsätzlichen Vorschläge:

  • Priorität gebührt unseres Erachtens der Erhaltung und Verbesserung der bestehenden Bäder und ihrer Angebote. Zu prüfen sind deshalb sowohl Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität, beispielsweise durch verlängerte Öffnungszeiten, zur Profilierung der einzelnen Bäder im Hinblick auf die Wünsche der Kunden (Sportbad, Familienbad etc.), als auch zur technischen und baulichen Ertüchtigung. Dafür finden sich im Gutachten viele wertvolle Anregungen, die von der Verwaltung für die Aufstellung eines Maßnahmenkonzeptes genutzt werden sollten.
  • Auch für das in bügerschaftlicher Trägerschaft geführte Bad in Handorf sowie das von der DJK betriebene Freibad Coburg sollten entsprechende Konzepte aufgestellt und mit den Trägern abgestimmt werden. Insbesondere sollte der aktuelle Bürgerantrag der DJK nach Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke zum Zwecke einer Wasserbeheizung geprüft werden.
  • Zur Verbesserung der bestehenden „Bäderlandschaft“ gehört unseres Erachtens  auch das Projekt Südbad. Angesichts eines prognostizierten markanten Bevölkerungszuwachses in Münster für die nächsten Jahre ist eine bedarfsgerechte Vorhaltung von nutzbaren Schwimmflächen Teil einer vorausschauenden Gesundheits- und Sportpolitik. Deshalb halten wir die o. a. Prüfung der Realisierungschancen für eine Errichtung durch die Wohn- und Stadtbau zu den Maßnahmen mit Priorität.
  • Die Optimierung und Weiterentwicklung der Münsteraner Bäderlandschaft dürfen das fraktionsübergreifend vereinbarte Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes in 2020 nicht gefährden. Deshalb wollen die Fraktionen von CDU und B90/GRÜNE/GAL mit diesem Brief die beginnende Debatte über unsere Bäderlandschaft versachlichen und die offenbar wahlkampfbedingten und ins Kraut schießenden Spekulationen über Spaßbäder und/oder Naturbäder durch das klare Setzen von Prioritäten eindämmen.
  • Zum einen sehen wir hinsichtlich dieses Freizeitsegmentes bereits eine große Angebotsvielfalt entsprechender Einrichtungen in der Region, zum anderen halten wir solche Angebote nicht unbedingt für Projekte, die zur kommunalen Daseinsvorsorge zwingend gehören. Die Konkurrenzwirkungen solcher zusätzlichen Angebote auf die vorhandenen Bäder lassen zudem befürchten, dass der bislang erzielte Kosten-deckungsgrad der kommunalen Bäderwirtschaft stark sinken würde.

Wir gehen davon aus, dass die politische und öffentliche Diskussion über die Fortentwicklung der Bäderlandschaft zu einem Schwerpunkt in der Arbeit des neuen Rates wird. Mit freundlichen Grüßen Stefan Weber                                                            Hery Klas