Der Rat der Stadt Münster beschließt:
I.
Die Stadt Münster setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass das im Aktionsplan ausgegebene Ziel verfolgt wird, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Münster in Kooperation kontinuierlich weiterzuentwickeln – hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Dies soll gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren und Leistungsträgern geschehen. Die Stadt hat in diesem Handlungsfeld auch eine wichtige Rolle als Impulsgeberin, Moderatorin und zur Bildung von Kooperationen.
Da Mädchen und Frauen mit Behinderungen immer noch einer besonderen Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sind, soll darauf hingewirkt werden, dass deren berufliche Teilhabe in Beruf und Ausbildung deutlich verbessert und die Angebote zur beruflichen Teilhabe und Rehabilitation stärker auf die Bedarfe von Frauen mit Behinderung ausgerichtet werden.
Bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen haben öffentliche Arbeitgeber auch eine Vorbildfunktion. Die Stadt sieht es als eine wichtige Aufgabe an die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Stadtverwaltung und Betriebe an denen die Stadt Münster beteiligt ist zu intensivieren.
II. Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. unter Einbeziehung der bereits im Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren und Leistungsträgern ein gemeinsames Handlungskonzept zu entwickeln, mit dem die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung deutlich verbessert werden kann. Hierzu gehört u.a.
    – das Angebot an Integrationsunternehmen weiter auszubauen,
    – auf eine flächendeckende Unterstützung von Betrieben beim Eingliederungs-management wie z.B. beim Hamburger Modell hinzuwirken,
    – Beschäftigungsalternativen für werkstattberechtigte Personen mit Behinderung zu schaffen,
    – Maßnahmen und Konzepte, die die Beschäftigungsquote in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes deutlich erhöhen.
    An der Erarbeitung einbezogen werden sollen die KIB (Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung) und der Beirat des Jobcenters;
  2. das NRW-Modell des „Budgets für Arbeit“ für Münster gemeinsam mit der Arbeitsagentur, dem Jobcenter auf der Basis ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrages für Münster auszubauen;
  3. gemeinsam mit den zuständigen Akteuren dazu beizutragen, dass
    – das Leistungsangebot bestehender Werkstattplätze für behinderte Menschen (WfbM) noch stärker auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes  ausgerichtet wird und
    – Beschäftigungsalternativen für MitarbeiterInnen der Werkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt befördert werden. Hierzu sollen auch Außenarbeitsplätze für WerkstattmitarbeiterInnen geschaffen werden;
  4. dem Vorschlag der KIB entsprechend die Zusammenarbeit der für die berufliche Teilhabe zuständigen Akteuren mit den Kammern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zu befördern, um gemeinsam Vorschläge zu entwickeln, mit denen die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung in allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich erhöht werden kann;
  5. das Übergangsmanagement Schule und Beruf auf die Belange von Menschen mit Behinderung auszurichten mit dem Ziel, die Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere auf dem allgemein Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern;
  6. in Zusammenarbeit mit den anderen Leistungsträgern eine gemeinsame kommunale bzw. regionale Berichterstattung bezüglich der „Situation und Weiterentwicklung der Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderung“ auf den Weg zu bringen.

III. Im Rahmen des Projektes „Teilhabe an Arbeit – 1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung“ des Landes NRW und des LWL werden im Jahr 2013/2014 mindestens fünf Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung bei der Stadt Münster oder deren Beteiligungen geschaffen.
IV. Die Verwaltung wird zudem beauftragt,
gemeinsam mit den Akteuren dazu beizutragen, dass

  • die berufliche Teilhabe von Frauen mit Behinderung in Beruf und Ausbildung verbessert und die Angebote zur beruflichen Teilhabe und Rehabilitation stärker auf die Bedarfe von Frauen mit Behinderung ausgerichtet und
  • die Rahmenbedingungen für eine berufliche Teilhabe für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen verbessert werden.

Begründung:
I. Ausgangssituation

  • Seit März 2009 hat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) in Deutschland Gesetzeskraft erlangt; aus Artikel 27 – Arbeit und Beschäftigung erwächst ein Rechtsanspruch darauf, „den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“ „Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“ (aus: Artikel 27 der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung).
  • Hierzu müssen die Rahmenbedingungen aber noch deutlich verbessert werden. Menschen mit Behinderung sind immer noch überproportional stark von Arbeitslosigkeit und fehlenden Ausbildungsmöglichkeiten betroffen. Dies gilt auch für Münster. Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen konnte auch hier nicht deutlich reduziert werden, im Gegenteil, sie ist sogar wieder angestiegen. Die vorgesehene gesetzliche Pflichtquote bei der Beschäftigung in Höhe von 5% wird zwar von der Stadt gerade erreicht, als öffentliche Arbeitgeberin trägt sie aber nicht im ausreichenden Maße dazu bei, die Beschäftigungsquote deutlich zu verbessern.
  • Die Ausgrenzung am Arbeitsmarkt beginnt bereits beim Übergang von der Schule in den Beruf. Obwohl schon seit langem durch gezielte Maßnahmen auch andere Formen der Ausbildung und Erwerbstätigkeit gefördert werden, werden Menschen mit Behinderung dennoch oftmals direkt im Anschluss an den Besuch der Förderschule in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) beschäftigt. Deshalb sind auch vor Ort alle Akteure gefordert, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern für mehr Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von WfbM und in Kooperation mit den Bildungseinrichtungen möglichst früh in der schulischen Laufbahn die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen. Ein gelungenes Beispiel hierfür ist das in NRW erfolgreiche Modell der „Integrationsunternehmen“.

II. UN-Behindertenrechtskonvention in Münster umsetzen

  1. In der Vorlage V/0125/2013 Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission werden die bisherige Aktivitäten, Herausforderungen und vorgesehene Maßnahmen der Stadt Münster dargelegt um das in Artikel 27 der UN-BRK geforderte gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit zu sichern. Die Verwaltung hat mit dem Aktionsplan ein ambitioniertes Handlungskonzept vorgelegt. Für den Bereich Arbeit und Beschäftigung wird eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet. Als Leitziel wird im Aktionsplan formuliert, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Münster in Kooperation aller beteiligten Akteure kontinuierlich weiterzuentwickeln – hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Der Aktionsplan stellt dazu allerdings fest, dass trotz der umfangreichen Beratungs- und Förderangebote für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Münster in den letzten Jahren nicht deutlich reduziert werden konnte. Zum 28.02.2013 waren 511 schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Im Aktionsplan wird zudem festgestellt wird „dass trotz umfangreichen Beratungs- und Förderangeboten für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Münster in den letzten Jahren nicht deutlich reduziert werden konnte.“ (S. 87ff). Schließlich wird im Aktionsplan darauf hingewiesen, dass die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Münster auch im Vergleich zu den kreisfreien Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe sehr niedrig ist. Die im Aktionsplan vorgeschlagene und für 2014 avisierte Veranstaltung mit der KIB zum Thema Inklusiver Arbeitsmarkt würde eine gute Möglichkeit bieten das Thema für Münster weiter passgenau zu vertiefen.
  2. Integrationsunternehmen, Budgets für Arbeit und Nachteilsausgleich
    Integrationsunternehmen nach dem SGB IX leisten einen bedeutenden Beitrag zur dauerhaften Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, sie eröffnen schwerbehinderten Menschen neue Perspektiven auf Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnet. In Nordrhein-Westfalen sollen sie deshalb weiter ausgebaut und gestärkt werden. Jährlich werden 2,5 Mio. Euro aus Landesmitteln für 250 zusätzliche Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen zur Verfügung gestellt. Die Landschaftsverbände beteiligen sich nochmals mit eigenen Fördermitteln. Dies bietet auch für Münster die Möglichkeit dieses Angebot weiter auszubauen.
    Da der allgemeine Arbeitsmarkt systembedingt gerade Personengruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen ausgrenzt, müssen staatliche Nachteils-ausgleiche im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz sowie Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention dauerhaft, finanziell gesichert und flächendeckend zur Verfügung stehen, um bestehende strukturell-gesellschaftliche Benachteiligungen für (schwer-)behinderte Menschen zu beheben und den individuellen Unterstützungs-bedarf auch betrieblich zu sichern. Die Betriebe stehen in der besonderen Verantwortung sowohl Erprobungsmöglichkeiten als auch Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung bereit zu stellen, um den Zugang auch für Menschen mit Unterstützungsbedarf zu verbessern und belastungsbedingte Ausgrenzungen so gering wie möglich zu halten. Mit der Schaffung eines individualisierten finanziellen Nachteilsausgleichs bei Beschäftigung kann für Menschen mit Behinderungen die berufliche Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich verbessert werden.
    Ansätze für ein Budget für Arbeit gibt es bisher in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hamburg aber auch schon in NRW seitens der Landschaftsverbände. Dieses gilt es auch für Münster noch konsequenter zu nutzen.
  3. Weiterentwicklung der Werkstätten für einen inklusiven Arbeitsmarkt
    Für voll erwerbsgeminderte Menschen war die Teilhabe am Arbeitsleben in der Regel bisher nur in Anbindung an eine WfbM möglich. Damit wurde das Wunsch- und Wahlrecht voll erwerbsgeminderter Menschen mit Behinderungen erheblich eingeschränkt. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom November 2011 hat diese Regel durchbrochen. Hierdurch wurde die Schaffung von Alternativen zur WfbM mit einem leistungsträgerübergreifendes Budget für Arbeit verbessert und die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht.
    Die Landschaftsverbände finanzieren mit Mitteln der Eingliederungshilfe alternativ zur Finanzierung eines WfbM-Platzes und der Ausgleichsabgabe und/oder die Arbeitsagenturen und Jobcenter auf der Basis ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrages beteiligen, damit die erforderliche Unterstützung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin, Arbeitgeber und die Arbeitgeberin sowie ein angemessener Nachteilsausgleich finanziert werden kann. Für die Werkstätten (WfbM) erfordert dies einen Wandel des Aufgabenprofils im Sinne der UN-BRK hin zur Förderung des Übergangs auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt. Hierzu gehört auch eine stärkere Orientierung des Leistungsangebotes der WfbM im Berufsbildungs- und im Arbeitsbereich, an den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, eine Beseitigung der Hemmnisse für einen entsprechenden Wechsel und schließlich auch eine Stärkung der Rechte der Menschen mit Behinderung in der WfbM.
  4. Außenarbeitsplätze für Menschen aus Werkstätten
    Mit dem einem neuen Modellvorhaben „Teilhabe an Arbeit – 1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung“ forcieren die Landesregierung NRW und die beiden Landschaftsverbände die Schaffung von 1000 neuen so genannten „Außenarbeitsplätzen“ für Menschen mit Behinderung. Die neuen Arbeitsplätze sollen in der öffentlichen Verwaltung, aber auch in der privaten Wirtschaft eingeworben werden. Arbeit ist ein zentraler Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Es muss für möglichst viele Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen ein Angebot in der „normalen“ Arbeitswelt zur Verfügung stehen.
    In dem vorliegenden Aktionsplan der Stadt Münster ist u.a. als Maßnahme die „Prüfung der Möglichkeiten, Außenarbeitsplätze für Beschäftigte von Werkstätten mit Behinderungen bei der Stadt Münster einzurichten“, vorgesehen. Eine vorangestellte Prüfung ist aufgrund der bekannten Eckdaten allerdings nicht notwendig. Vielmehr müssen zeitnah messbare Ziele implementiert werden, um die anstehenden Herausforderungen zu realisieren. Deshalb sollen dauerhaft mindestens fünf Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen ab dem Kalenderjahr 2013 bei der Stadt Münster oder deren Beteiligungen realisiert werden.
  5. Beschäftigungsquote in allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich erhöhen
    Für den Ausbau des inklusiven Arbeitsmarktes ist die „Wirtschaft“ von entscheidender Bedeutung. Ein Beratungsangebot und Anlaufstellen, die die besonderen Anforderungen von Menschen mit Behinderung erfüllen, sind für den Fortschritt auf dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt ebenfalls unverzichtbar. Das Konzept der begleitenden Integrationsfachdienste enthält bereits heute Ansätze von Personalentwicklung und auch Betriebssozialarbeit. Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger beschäftigen sich schon jetzt intensiv mit der Frage, wie insbesondere Menschen mit Behinderung und Benachteiligungen effektiv in Unternehmen eingesetzt werden können. Eine Arbeitsassistenz wird bereits heute zur Verfügung gestellt, wenn Unterstützung am Arbeitsplatz benötigt wird.
    Insbesondere die öffentlichen Betriebe stehen in der besonderen Verantwortung sowohl Erprobungsmöglichkeiten als auch Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung bereit zu stellen, um den Zugang auch für Menschen mit Unterstützungsbedarf zu verbessern und belastungsbedingte Ausgrenzungen so gering wie möglich zu halten.
    Dem Aktionsplan ist zu entnehmen, dass die Stadt Münster 2012 die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen mit 5,43% (2011: 5,55%) erfüllt hat. Von den sieben Betrieben, an denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend beteiligt ist, erfüllten 2011 fünf die Beschäftigungsquote. Im Beteiligungsbericht 2011 wird bei den Ausführungen zur Anzahl der Beschäftigten bei den Unternehmen jeweils auch die Zahl der schwerbehinderten MitarbeiterInnen angegeben.
    Entsprechend der Anregung der Arbeitsgruppe „Arbeit“ der KIB, sollten, so wie im Aktionsplan auch aufgeführt, „die Akteure, die für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuständig sind, ihre Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden, Kammern und Gewerkschaften intensivieren, um gemeinsam den inklusiven Gedanken für den Bereich Arbeit/Wirtschaft weiterzuentwickeln und die Gesellschaft für diesen Gedanken zu sensibilisieren.
    Beispiel aus Rheinland-Pfalz: Hier werden u.a. Zielvereinbarungen mit Unternehmen abgeschlossen, in denen sich diese verpflichten, eine bestimmte Zahl von Menschen mit Behinderung zu beschäftigen.
  6. Übergangsmanagement Schule und Beruf
    Mit der zunehmenden Inklusion stellen sich neue Anforderungen an allgemeinbildende Schulen. Das Übergangsmanagement Schule und Beruf für Menschen mit Behinderung sollte deshalb frühzeitig in Angriff genommen und umgesetzt werden. Zur Ausgestaltung des neuen Übergangsmanagement Schule und Beruf hat die KIB bereits einige Vorschläge unterbreitet, deren Umsetzung lt. Aktionsplan geprüft werden. Diese beziehen sich insbesondere auf eine bessere Zusammenarbeit der beteiligten Akteure im Bereich Berufsfindung an den Schulen/Übergang Schule-Beruf, eine gut verständliche Informationen über die Fördermöglichkeiten sowie auch die Einbeziehung der Institutionen, die speziell für die Unterstützung von Jugendlichen mit Behinderung beim Übergang von der Schule in den Beruf zuständig sind.

gez. Otto Reiners
gez. Helga Bennink
gez. Dr. Petra Dieckmann
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen
gez. Gerhard Joksch
gez. Christoph Kattentidt
gez. Manfred Kehr
gez. Annette Kemper
gez. Hery Klas
gez. Jutta Möllers
gez. Jörn Möltgen
gez. Anne Naegels
gez. Carsten Peters
gez. Tim Rohleder
gez. Dr. Ludwig Schipmann
gez. Dr. Rita Stein-Redent