Auch die Grünen in Münster überprüfen im Zuge der aktuellen Pädophiliedebatte, wie die damalige Grüne Alternative Liste Münster sich aufgestellt hatte. Bislang konnte recherchiert werden, dass auch im Münsteraner Kommunalwahlprogramm  von 1984 die Forderung aufgestellt wurde, einvernehmlichen sexuellen Kontakt zwischen Erwachsenen und Minderjähringen straffrei zu stellen.
„Die Tatsache, dass auch in unserem Programm von 1984 diese Forderung stand, bedauern wir sehr und distanzieren uns davon. Klar ist aber auch, dass eine solche Forderung seit damals nicht mehr gestellt wurde und unsere Partei sich schon lange für den Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzt “,  so Vorstandsprecherin Anna Paul. „Nach unserem jetzigen Kenntnissstand ist bei den Münsteraner Grünen niemand aktiv für die Legalisierung von sexuellen Beziehungen mit Kindern eingetreten. Gleichwohl ist die entsprechende Textpassage in das Programm aufgenommen worden. Wir werden aufklären, wie das passieren konnte“, so Paul weiter.
„Es ist völlig klar, dass es zwischen Erwachsenen und Kindern keine Einvernehmlichkeit im Sexualverkehr geben kann, dass dies immer Missbrauch ist.“ erklärt Sprecherkollege Peter Alberts. „Offenkundig hat die GAL Münster damals, genau wie die Göttinger AGIL Liste, einen Textbaustein unreflektiert und unkritisch aus dem Grünen Grundsatzprogramm von 1980 wörtlich übernmommen. Das war falsch, und als Grüner Kreisverband stehen wir  heute dazu in der Verantwortung und bitten dafür um Entschuldigung. Opfern von sexullem Missbrauch muss diese damalige Forderung wie blanker Hohn vorkommen, das ist unerträglich und das bedauern wir zutiefst.“
Die Grüne Bundestagskandidatin Maria Klein-Schmeink MdB ergänzt: „Ich selbst bin den Grünen erst 1994 beigetreten und kenne die Vorgänge nicht aus eigener Anschauung. Es ist ein schwerer Fehler und falsch verstandene Liberalität dass man einvernehmlichen Sex zwischen Erwachsenen und Kindern für möglich hielt. Ich selbst habe, seitdem ich politisch aktiv bin, die Grünen vor Ort durchgängig als eine Partei erlebt, die sich für den Kinderschutz und  für Missbrauchsopfer engagiert hat.“
Hier weiter unten finden Sie das entsprechende Programmkapitel von 1984, der betreffende Passus lautet. „Insbesondere fordern wir: (…) Die §§174 und 176 StGB sind so zu fassen, daß nur Anwendung oder Androhung von Gewalt oder Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses bei sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind.“
1984-1
1984-2
1984-3