„Die Hermes-Hausverwaltung hat sich mit mit der Überlassung von öffentlich gefördertem Wohnraum an einen gewerblichen Zwischenvermieter gesetzeswidrig verhalten und damit zurecht einen Bescheid erhalten, der sie zur Zahlung von 100.00 Euro verpflichtete,“ sieht GAL-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Marczinkowski das konsequente Vorgehen der Stadt gegen die illegale Vermietungspraxis durch das Verwaltungsgericht Münster bestätigt. Es bleibe zu hoffen, dass dieses Urteil auch anderen Kommunen, die ebenfalls mit diesen Problem zu kämpfen hätten, Mut mache, hier in entsprechender Weise tätig zu werden.