„München macht es, Düsseldorf macht es, und viele andere Städte, in denen preiswerter Wohnraum zur Mangelware geworden ist, machen es auch, nur Münster pennt“, ärgert sich Gerhard Joksch, grüner Ratsherr und Bauexperte seiner Fraktion. Anlass seiner Kritik ist die in den genannten Städten inzwischen übliche Verfahrensweise, Baurecht für Wohnungsbau nur dann zu gewähren, wenn auch preiswerte Mietwohnungen erstellt werden, zu Preisen, die im öffentlich geförderten Wohnungsbau verbindlich sind. „Ohne diesen Eingriff werden wir bei den gegenwärtigen Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt in Münster nur noch teure Eigentumswohnungen à la ‚Klostergärten’ bekommen, die Stadt muss endlich die Möglichkeiten nutzen, die das Planungsrecht ihr bietet“, erläutert Joksch.
Was er damit meint, ist ganz einfach: Bebauungspläne für Wohnungsbau werden nur dann aufgestellt und vom Rat beschlossen, wenn die Grundstückeigentümer und Bauherrn sich zuvor verpflichten, auch preiswerte Mietwohnungen zu errichten und anzubieten. Zu welchem Anteil soll dabei abhängig sein von der Größe und der Lage des Projektes und anderen Faktoren des Einzelfalls. Der besondere Vorteil: Die Stadt muss nicht Eigentümer der Flächen sein, um die Verpflichtung durchsetzen zu können, es reicht aus, wenn ein Bebauungsplan notwendig ist.
Einen entsprechenden Ratsantrag hatten die Grünen bereits Anfang letzten Jahres gestellt. Verknüpft wurde die Forderung nach preiswertem Wohnungsbau damals mit der Forderung, dass Bauherrn sich auch an den Kosten der Infrastruktur beteiligen müssen, also zum Beispiel an Spielplätzen und zusätzlichen Kita-Plätzen. Bislang passiert ist nach Auskunft von Joksch nichts, eine Stellungnahme der Verwaltung lässt auf sich warten. „Wir wollen, dass die Verpflichtungen der Bauherrn schon beim Wohnungsbau im Hafen zum Tragen kommen“, fordert Joksch von der Stadt.