Die Grünen warnen die Mieterinnen und Mieter der LEG, die jetzt von dieser Gesellschaft ein Schreiben erhalten haben, in denen eine Mieterhöhung verknüpft wird mit einer garantierten zweijährigen Festmiete, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. „Bereits Anfang 2011 hat die LEG versucht, die MieterInnen zu freiwilligen Mieterhöhungen nach § 557 BGB zu bewegen“, so GAL-Ratsfrau Helga Bennink, wohnungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion und Fraktionsgeschäftsführer Thomas Marczinkowski. Damals habe auch die GAL-Ratsfraktion sich beim LEG-Vorstand über dieses ungewöhnliche Vorgehen beschwert. Der breite Protest habe damals dazu geführt, dass die LEG zurückgerudert sei.
In der Antwort auf ihren Beschwerdebrief hätten die LEG-Geschäftsführer Thomas Hegel und Eckhard Schultz allerdings das LEG-Vorgehen allerdings noch versucht zu rechtfertigen, indem sie ausführten: …“Der Mietspiegel in Münster repräsentiert nach unserer Marktkenntnis nicht das reale, marktgerechte Preisniveau. Unsere Wohnungen rechtfertigen deshalb in bestimmten Lagen eine höhere Miete – nicht zuletzt wegen der großen Nachfrage. Die LEG bietet ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis für jede einzelne Wohnung. Zu diesem Zweck haben wir jede Wohnung individuell bewertet – nach Standort, Qualität, Ausstattung der Wohnung und Mikrolage im Gebäude. Unsere Mietanpassungen sind marktkonform…“
Wenn die LEG jetzt wieder versuche, freiwillige Mieterhöhungen zu erreichen, aus Sicht eines jeden Mieters Vorsicht geboten – vor allem dann, wenn man die Aussage von Manfred Neuhöfer, Pressesprecher der LEG, vernimmt, nicht jeder Mieter habe dieses Angebot bekommen, sondern nur diejenigen, die zurzeit eine Miete unterhalb des Durchschnittsniveaus zahlen. Neuhöfer nehme die Argumentation seiner Vorgesetzten wieder auf mit der Behauptung, der Mietspiegel repräsentiere nicht das marktgerechte Preisniveau. Bennink: „Das mag die Geschäftsführung der LEG so sehen, das ist allerdings noch lange kein Grund, warum sich die MieterInnen heute auf eine freiwilliger Mieterhöhung einlassen sollten, zumal dann nach zwei Jahren die LEG ja wieder die Mieten unter Hinweis auf den dann gültigen Mietspiegel erhöhen wird. Vor allem dann, wenn die jetzigen Mieten wirklich so unterdurchschnittlich sind – gemessen am Mietspiegel.“ Die Grünen allerdings hätten schon in der Vergangenheit viele Beschwerden von damaligen LEG-Mietern erhalten, die sich zum einen an die ständigen Mieterhöhungen nach § 558 BGB beschwerten und zum zweiten darüber, dass mit falschen Ausstattungsmerkmalen argumentiert wurde, um die Mieten ungerechtfertigt erhöhen zu können, merken die Grünen an. Er bezweifelt, dass es bei der LEG überhaupt noch Wohnungen gibt, in denen nicht der nach Mietspiegel höchstmögliche Preis verlangt wird.
Besonders fadenscheinig sei der Versuch Neuhöfers, das Mieterhöhungsangebot als für beide Seiten vorteilhaft darzustellen. Neuhöfer hatte ausgeführt, Mieter könnten so Mietsteigerungen vorbeugen, die LEG könne sich die Mühe sparen, nach Erscheinen des neuen Mietspiegels für jede einzelne Wohnung die Mieterhöhung auszurechnen. „Das haben sie doch schon längst ausgerechnet, kann man dem Schreiben der LEG-Geschäftsführung aus dem Jahr 2011 wenigstens in diesem Punkt vertrauen“, so Marczinkowski.