Die Grünen haben einen Antrag in den Rat eingebracht, die Nutzung der Windenergie in Münster stärker als bisher zu fördern. Hintergrund für den Antrag ist die schwache Position bei der Nutzung Erneuerbarer Energien, die Münster im Vergleich zu den Münsterlandkreisen und zu anderen kreisfreien Städten im Regierungsbezirk einnimmt. Der Ratsantrag soll zudem dabei helfen, die zögerliche Haltung der Stadtverwaltung zur Windenergienutzung zu überwinden. Statt nur die 13 von der Stadtverwaltung empfohlenen Standorten für Windenergieanlagen wollen die Grünen alle 30 Standorte in den Flächennutzungsplan der Stadt aufnehmen, die nach einer Potentialanalyse der Stadtwerke wirtschaftlich betrieben werden könnten. Zudem soll die Verwaltung ein gesamtstädtisches Konzept erstellen, mit dem Windenergieanlagen auch in großflächigen Industrie- und Gewerbegebieten errichtet werden können.
Der Ratsantrag lautet wie folgt:
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Grundlage für die gesamtstädtische Konzeption für die Windenergienutzung bilden die nach den Ergebnissen der Potentialanalyse der Stadtwerke nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien ermittelten 30 Standorte für Windenergieanlagen. Diese Standorte sollen ohne weitere Vorauswahl im weiteren Verfahren bauplanungsrechtlich geprüft und nach Möglichkeit baureif vorbereitet werden. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung  auf dieser Grundlage ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Erweiterung bestehender sowie zur Darstellung neuer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen einzuleiten und durchzuführen. Ein Aufstellungsbeschluss für die Änderung wird kurzfristig vorgelegt.
Um weitere Potentiale für die Windenergienutzung in Münster zu erschließen und um die örtliche Verknüpfung von Energieerzeugung und Nutzung zu optimieren legt die Verwaltung dem Rat baldmöglichst Vorschläge für die Zulassung und die Errichtung  von Windenergieanlagen in großflächigen Industrie- und Gewerbegebieten vor. Dabei sind die Erfahrungen bereits vorhandener Anlagen in NRW zu berücksichtigen.
Begründung:
 Wir sehen im Gegensatz zur Verwaltung zurzeit keine rechtlich oder tatsächlich zwingenden Ausschlussgründe für die in der Potentialanalyse der Stadtwerke dargestellten 30 Standorte für neue Windenergieanlagen (WEA). Wir schlagen deshalb vor, alle 30 Standorte auch der gesamtstädtischen Konzeption für die Windenergienutzung zugrunde zu legen.
Das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung stellt sicher, dass alle öffentlichen und privaten Belange, die für die Planung von WEA im Stadtgebiet zu prüfen und abzuwägen sind, sachgerecht ermittelt, in die Abwägung mit den ihnen zukommenden Gewicht eingestellt und im Ergebnis richtig bewertet werden. Eine Vorauswahl von Standorten vor Eintritt in dieses Verfahren ist deshalb nicht erforderlich.
 Windenergieanlagen in großflächigen Industrie- und Gewerbegebieten sind nicht neu. Wie die Energieagentur NRW ermittelt hat, gibt es in NRW bereits mehr als 10 Beispiele – die nächstgelegenen befinden sich in Greven sowie in Saerbeck, im „Bioenergiepark Saerbeck“.
Energiewirtschaftlich gehört Industrie- und Gewerbegebieten als Standorte für WEA die Zukunft, denn hier fallen Energieerzeugung (eigentlich Umwandlung) und Nutzung räumlich zusammen, und vorhandene Leitungsnetze können oftmals ohne weitere Ertüchtigung für die Stromübertragung genutzt werden.
Standortvorteile bieten vor allem großflächige GI-Gebiete, denn hier sind viele der im Außenbereich oftmals den WEA entgegenstehenden öffentlichen Belange und Schutzgüter wie  Orts- oder Landschaftsbild, Schutz der Wohnnutzung oder anderer empfindlicher Nutzungen vor Schattenwurf, Blendung etc. und Schutz vor Lärm nicht relevant. Das erlaubt eine vergleichweise freizügige Planung von WEA. Auf das Beispiel des Münsteraner GI-Gebietes Hessenweg/Gelmer ist zu verweisen. Der Bebauungsplan für dieses Areal lässt die Errichtung von WEA in GI-Zonen ausdrücklich zu.
Als weiteren Vorteil der durch Bebauungsplan festgesetzten GI-Gebiete kann man aufgrund der Erfahrungen des Bioenergieparks in Saerbeck auch die flächenökonomische Kombination von WEA und Industriebetrieben ansehen. Durch entsprechende textliche Festsetzungen im Bebauungsplan wird in Saerbeck sichergestellt, dass innerhalb der großen Abstandflächen von WEA Industriegebäude und Anlagen errichtet und betreiben werden können.
Die Potentiale für WEA in GI- und GE-Gebieten sind bei der Ermittlung in Münster bislang nicht berücksichtigt worden. Angesichts der Bedeutung der Windkraft für die energiewirtschaftlichen Zielsetzungen der Stadt und der Stadtwerke, ist der mögliche Beitrag der GI- und GE-Gebiete für die Nutzung Regenerativer Energien aber nicht zu negieren. Eine Konzeption für die Zulassung von WEA in GI- und GE-Gebieten ist deshalb erforderlich.