Binnen Jahresfrist sei die Anzahl der Automaten in Spielhallen von 481 auf 551 und in Gaststätten von 188 auf 231 gestiegen, die Zahl der Konzessionen habe von 44 auf 51 zugenommen. „Auch wenn jetzt das Verwaltungsgericht in diesem konkreten Einzelfall eine weitere Spielhallenansiedlung unterbunden hat, gibt es derzeit kaum rechtliche Möglichkeiten, die Ausbreitung der Konzessionen und Halleneröffnungen zu beschränken. Die neue Spielverordnung, gültig seit Anfang 2006, hat den rechtlichen Rahmen sogar weiter liberalisiert, stellt Peters fest. Gefragt sei jetzt der Bund, Korrekturen an dieser Verordnung vorzunehmen.