Der Rat der Stadt Münster möge beschließen
Resolution:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente muss korrigiert werden
I.Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente drohen die individuellen Arbeitsförderungsmaßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen wegzufallen. Ziele einer Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente etwa für eine höhere Qualität bei den Maßnahmen, eine größere Flexibilität bei der Anwendung, mehr Berücksichtigung der individuellen Problemlagen der Arbeitslosen und eine Stärkung der Dezentralität der Jobcenter vor Ort wären sehr begrüßenswert. Im Vordergrund der angestrebten Instrumentenreform stehen allerdings nicht in erster Linie entsprechende Verbesserungen sondern die Umsetzung der Sparziele für die Bundesagentur für Arbeit, die bis 2015 rund 7,8 Mrd. Euro betragen sollen.Der Rat der Stadt Münster befürchtet daher, dass die vorgesehen Instrumentenreform die arbeitsmarktpolitischen Handlungsspielräume der Kommunen stark einschränken wird. Dies ist umso bedauerlicher, als die Stadt Münster ab dem 1. Januar 2012 Optionskommune sein wird und dadurch vielfältige neue kommunale Gestaltungsmöglichkeiten gewonnen hat. Diese neuen Perspektiven sieht der Rat der Stadt Münster durch die geplanten Regulierungen im SGB II und SGB III bedroht.
Der Rat der Stadt Münster befürchtet zudem, dass mit der vorgelegten Instrumentenreform die Spaltung auf dem Arbeitsmarkt in Münster vergrößert wird: Personen mit großen Vermittlungshemmnissen werden durch diese Reform strukturell zunehmend „abgehängt. Auch die vielfältige und kleinteilige Trägerlandschaft für beschäftigungsfördernde Maßnahmen in Münster ist gefährdet. Die besonderen Bedarfe der Adressatinnen und Adressaten des SGB II werden mit der angestrebten Instrumentenreform stark vernachlässigt. Die Optionskommune Münster hat jedoch das ausdrückliche Ziel, auch Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen individuell und in ausreichender Höhe zu fördern und so die weiter steigende Sockelarbeitslosigkeit zu überwinden. In einer wirklichen Instrumentenreform müssten sich spezifische, auf die Kundinnen und Kunden abgestimmte Instrumente und Fördervoraussetzungen widerspiegeln.Der Rat der Stadt Münster sieht mit großer Sorge, dass die Teilhabe- und Eingliederungschancen der SGB II-Hilfeempfänger/-innen durch die geplante arbeitsmarktpolitische Instrumentenreform weiter sinken werden:So wird durch die geplanten Änderungen die öffentlich geförderte Beschäftigung praktisch abgeschafft, u.a. mit einer restriktiven Auslegung der Zulassungskriterien bis hin zur Abdrängung der öffentlich geförderten Beschäftigung in weitgehend arbeitsmarktferne Tätigkeiten, die dem Integrationsziel nicht förderlich sind.

  • Beschäftigungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten werden – trotz bundesweit positiver Effekte – gestrichen. Die in Münster relativ erfolgreiche Integrationsquote über Eingliederungsleistungen des SGB II wird deshalb nicht zu halten sein.
  • Auch die Umstellung auf Vermittlungsgutscheine (VGS) für die Inanspruchnahme von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (alternativ zur Beschaffung durch Vergabe der Maßnahmen durch Jobcenter) ist für viele Kundinnen und Kunden des SGB II ungeeignet. Es ist davon auszugehen, dass durch einen hohen Anteil an Nichteinlösungen weitere Mittel eingespart werden, dies den Menschen aber nicht weiterhilft.
  • – Die im Gesetzentwurf postulierte Ziel und Wirkungsidentität von SGB II und SGB III wird der Unterschiedlichkeit der Personengruppen nicht gerecht. Es ist zu befürchten, dass sich der Mitteleinsatz auf die arbeitsmarktnahen Bedarfsgruppen verfestigt.
  • die Neuordnung der Träger- und Maßnahmezulassung lassen befürchten, dass der Preisdruck bei Maßnahmen noch weiter ansteigen und vermehrt zu pauschalen Angeboten führen wird. Spezifische und individuell ausgerichtete Fördermaßnahmen für kleine oder benachteiligte Gruppen werden das Nachsehen haben.
  • Zudem können die geplanten neuen Anforderungen gerade die in Münster sehr vielfältigen und erfolgreichen Trägerlandschaft und somit die notwendige Angebotsvielfalt gefährden.

III. Der Rat der Stadt Münster fordert deshalb

  1. die Bundesregierung zu einer umfassenden Korrektur des Gesetzentwurfs zur Instrumentenreform auf;
  2. die Landesregierung von NRW und den Deutschen Städtetag nachdrücklich dazu auf, sich für grundlegende Änderungen beim Gesetzentwurf zur Instrumentenreform, die den o.g. Aspekten gerecht werden, einzusetzen.

 
IV. Die Stadt Münster

  • nutzt ihre rechtlichen und praktischen Spielräume aus, um die absehbaren Auswirkungen des Gesetzentwurfs in der Stadt so umzusetzen, dass ihre arbeitsmarktpolitischen Handlungsspielräume zur Unterstützung von SGB II-Hilfeempfängern/-innen bestmöglich erhalten bleiben bzw. verbessert werden.
  • macht sich dafür stark, dass die Teilhabe- und Eingliederungschancen der besonders Benachteiligten durch die Instrumentenreform nicht sinken, sondern im Gegenteil weiterhin weiter steigen werden.
  • unterstützt – politisch und finanziell – die qualifizierungs- und beschäftigungsfördernde vielfältige Trägerlandschaft.

V. Die Verwaltung wird beauftragt, den Rat und die zuständigen Ausschüsse über die Entwicklung der geplanten Instrumentenreform und ihre Umsetzung auf lokaler Ebene sowie die erfolgten Anstrengungen, kommunale Handlungsspielräume zu erhalten bzw. auszubauen, zu informieren.gez. Otto Reiners
und Fraktion