Hintergrund aus Informationen zum Elternbeitrag der Stadt Münster:
Wenn mehrere Kinder einer beitragspflichtigen Person oder Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung, eine offene Ganztagsschule oder ein ganztägiges Betreuungsangebot an Grund- oder Förderschulen besuchen, so ist nur ein Kind beitragspflichtig. Sollten sich unterschiedlich hohe Beiträge ergeben, muss der höher ausfallende Elternbeitrag gezahlt werden. Wird ein Geschwisterkind in Kindertagespflege betreut, ist für das Geschwisterkind bei einer Betreuung von mehr als 45 Stunden im Monat immer ein Mindestbeitrag zu zahlen.