Der Münsterpass ist seit seiner Neueinführung im Herbst 2010 in der Bevölkerung auf ein breites Interesse gestoßen, sowohl bei den Personenkreisen, die mit dem Münsterpass die Möglichkeit erhalten viele Leistungen zu stark ermäßigten Preisen nutzen zu können, als auch beim großen Teil der Bevölkerung, die Münster als eine solidarische Stadt schätzen in der eine soziale und gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen eine wichtige Zielsetzung in der Stadtpolitik darstellt.
Mit der Einführung ist u.a. vereinbart worden, nach einem geraumen Zeit nach Einführung des Münster-Passes zu prüfen, in wie weit der Münsterpass kontinuierlich weiterentwickelt werden kann, bezüglich der Leistungsinhalte und bezüglich der Personenkreise, die die Leistungen des Münsterpasses in Anspruch nehmen können
Der Rat der Stadt Münster möge daher beschließen:
1. Der Münster-Pass wird kontinuierlich weiterentwickelt. Hierzu werden1.1 die Möglichkeiten aufgezeigt bezüglich der Ausweitung der Personenkreise, die die Leistungen des Münsterpasses in Anspruch nehmen können;
1.2 die Leistungsinhalte mit denen die soziale und mobile Teilhabe gefördert werden sollen erweitert. Hierzu soll das Angebotsspektrum des Münsterpasses insbesondere bezüglich der Teilhabemöglichkeiten an kulturellen, musischen und sportlichen Aktivitäten für Kinder und Jugendlichen erweitert werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem ersten Schritt bereits
2.1 das 60Plus-Abo in die Weiterentwicklung des Leistungsangebotes des Münster-Passes mit einzubeziehen und eine Ermäßigung hierfür um 50% mit den Verkehrsbetrieben zu vereinbaren;
2.2 den Kreis der berechtigten Personengruppen auszuweiten insbesondere auf Personen,

  • die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen und
  • Empfängerinnen und Empfänger von Kindergeldzuschlägen.

3. Die Verwaltung wird zudem beauftragt zu prüfen inwieweit auch Personen einbezogen werden können

  • deren laufendes monatliches Einkommen max. 10 % über den Bedarfs-sätzen des SGB II bzw. SGB XII liegt und die keine Leistungen nach Ziffer 1.1. bis 1.3. erhalten (sog. Personenkreis der GeringverdienerInnen),
  • deren Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt.

4. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten,
4.1 zu prüfen, wie das Angebot, mit denen freie, private und kommerzielle Trägern von Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten bereits jetzt am Münster-Passes beteiligt sind, noch erweitert werden kann – unter Berücksichtigung eines qualitativen und zielführenden Angebotsprofils, das insbesondere ausgerichtet ist auf die Teilhabemöglichkeiten an kulturellen, musischen und sportlichen Aktivitäten;
4.2 darüber zu informieren, inwieweit durch die Preisermäßigung über den Münster-Pass für die unterschiedlichen Bereiche neue Kunden gewonnen bzw. eine stärkere Nutzung der Angebote erzielt werden konnte;
4.3 die Ausgleichszahlungen für die Verkehrsbetriebe unter Einbeziehung der o.g. Informationen angemessen gestaltet werden können.
Begründung:I. Der Münster-Pass stellt einen wichtigen Baustein für ein solidarisches Gemeinwesen dar, in dem die Ermöglichung der sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe für Alle einen wichtigen Stellenwert besitzt. Er ist nicht nur ein Sozialticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sondern ermöglicht gerade auch die Teilnahme an öffentlichen Kultur- Sport- und Freizeitangeboten. Der Münster-Pass ist seit seiner Wiedereinführung im Herbst 2010 in der münsteraner Bevölkerung auf eine positive Resonanz gestoßen und wurde seither sehr gut angenommen.Insbesondere für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien soll die Teilhabemöglichkeit an kulturellen, musischen und sportlichen Aktivitäten verbessert werden. Deshalb soll kontinuierlich überprüft werden, in wie weit das Angebot des Münster-Passes weiter verbessert und ausgeweitet werden kann.II. Bei der weiteren Verbesserung bezüglich der Nutzung des ÖPNV bietet sich die Einbeziehung des 60Plus-Tickets in den Geltungsbereich des Münster-Passes an. Hierdurch kann für die ältere Generation, die nur ein sehr geringes Einkommen haben und u.a. auf eine Grundsicherung im Alter oder Leistungen nach dem SGBII angewiesen sind die Preise für ein Monatsticket noch weiter gesenkt werden. Das 60Plus-Ticket könnte dann zum halben Preis für 14,25 € angeboten werden.In den letzten Jahren ist auch in Münster eine kontinuierliche Zunahme der Zahl der Menschen zu verzeichnen, die eine Grundsicherung im Alter erhalten. Die Altersarmut nimmt auch in Münster zu. Mit diesem kleinen Beitrag könnten deshalb die Teilhabemöglichkeiten für ältere Menschen mit geringen Einkünften verbessert werden.III. Im Rahmen des Antrags und der Beschlussfassung zur Wiedereinführung des Münster-Passes im September 2010 wurde bereits darauf abgehoben, dass über die bis dahin vereinbarten berechtigten Personenkreise hinaus geprüft werden sollte, inwieweit perspektivisch schrittweise weitere Personengruppen in den Geltungsbereich des Münster-Passesmit aufgenommen werden können.Eine Prüfung war vereinbart u.a. bei den Personen,

  • die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen,
  • deren laufendes monatliches Einkommen max. 10 % über den Bedarfssätzen des SGB II bzw. SGB XII liegt und die keine Leistungen nach Ziffer 1.1. bis 1.3. erhalten (sog. Personenkreis der Geringverdiener),
  • deren Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt.

Bei Einführung des Münster-Passes 2010 lagen jedoch für den letztgenannten Personenkreis keine Prozessdaten vor, deren Sätze eine Grundgesamtheit von Personen mit Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenzen abbilden.IV. Die Beteiligung einer wachsenden Zahl von freien und privaten Trägern und Einrichtungen aus dem Bereich Kultur, Sport und Freizeit mit dem Angebot von vergünstigten Tarifen für Inhaberinnen und Inhaber des Münster-Passes (i.d.R. 50%) stellt zum Einen ein starkes Signal für eine soziale Stadtgesellschaft auch in diesem Bereich. Zum Anderen zeigt es aber auch, dass diese Träger und Anbieter die Möglichkeit sehen, mit einen preisreduzierten Angebot neue Kundinnen und Kunden bei einkommensärmeren Personengruppen zu gewinnen. Eine Erweiterung dieses Angebotes ist sicher wünschenswert. Dabei sollte allerdings Wert darauf gelegt werden, dass diese Angebote einem Profil entsprechen, das auf eine sozio-kulturellen Teilhabe ausgerichtet ist und insbesondere dazu beiträgt, die Teilhabe an kulturellen, musischen und sportlichen Aktivitäten zu ermöglichen.Die Frage, in wie weit durch die Ermäßigung der Verkehrstickets auch für die Verkehrsbetriebe neue Kundinnen und Kunden oder zumindest die Inanspruchnahme des Angebotes gesteigert werden konnte, muss in die Berechnung der der Höhe der angemessenen Ausgleichszahlungen für die Verkehrsbetriebe mit einbezogen werden. Neben der bisher eigens hierzu durchgeführten Fahrgastbefragung in Münster kann hierbei sicher auch die für die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) durchgeführte Untersuchung über die Auswirkungen des Köln-Tickets interessante Hinweise liefern.
Darüber hinaus sollte unter Einbeziehung der örtlichen Hochschulen auch eine Untersuchung vorgenommen werden, die aufzeigt in wie weit durch den Münster-Passes die Inanspruchnahme des ÖPNV sowie der Kultur- und Freizeitangebote durch die Personenkreise, die den Münster-Pass erhalten gesteigert werden konnte und somit für diese Einrichtungen und Angebote auch neue Kundinnen und Kunden gewonnen werden konnten.V. Im Landeshaushalt 2011sind für die Förderung von Sozialtickets in den Kommunen 15 Mio € bereitgestellt worden. Für 2012 sind 30 Mio € geplant. Aus diesen Landesmittel sind für Münster jährlich ca. 187.000 € vorgesehen. Möglicherweise kann sich diese Summe noch erhöhen. Dies ist davon abhängig, wie viele Kommunen und Kreise hierzu Förderanträge an das Land stellen. Einen Teil der Landesmittel, die die Münster erhält sollten zur o.g. Weiterentwicklung des Münster-Passes verwendet werden.gez. Otto Reiners
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