Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:

  1. In Kooperation mit den Grundstückseigentümern sowie mit den Hafenvereinen lobt die Stadt für den Stadthafen I und sein direktes Umfeld einen städtebaulichen Ideenwettbewerb aus.
  2. Aufgaben des Wettbewerbs sind, die Ergebnisse des Hafenforums und die bereits formulierten Vorstellungen von Grundstückseigentümern zu integrieren und zu einem städtebaulichen Gesamtbild zusammenzufassen. Die Fortschreibung des Masterplans Hafen ist vorzubereiten und Grundlagen für die Bauleitplanung sind zu legen.
  3. Der Wettbewerb wird unter folgenden Prämissen ausgelobt:
    • Erhalt eines Teiles der OSMO-Hallen für Kultur, Sport, Freizeit und Veranstaltungen
    • Weiterentwicklung und Ergänzung der Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote entlang der Straßen Hansaring und Hafenweg
    • Schutz der Wohnungen im südlichen Hansaviertel und entlang der Schillerstraße vor zunehmenden Kfz-Verkehr und vor erhöhten Lärmimmissionen
    • öffentliche Zugänglichkeit des nördlichen Hafenufers
    • Durchgrünung des Plangebietes
    • Erhalt von für Münster hafentypischen und Ortsbild prägenden Bauten und Anlagen
    • Berücksichtigung der auf dem südlichen Hafenufer gelegenen GuD-Anlage der Stadtwerke (Schutz vor „heranrückenden immissionsempfindlichen Nutzungen)
  4. Den Teilnehmern des Wettbewerbs werden außerdem folgende Empfehlungen gegeben:
    1. Kleinteilige Mischung aus Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Versorgen statt Monostrukturen
    2. Anpassung der Bebauung in Größe und Höhe an die Umgebung anpassen, Verzicht auf „Solitäre
    3. Pflege und Entwicklung des Bestands wichtiger als Abriss und Neubau
    4. Integration der etablierten Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie der Gastronomie
      Wettbewerbsgebiet soll der Bereich südlich Hansaring/Schillerstraße und nördlich Stadthafen 1, östlich Albersloher Weg und westlich DEK sein. Angrenzende Bereiche, vor allem Südufer Stadthafen 1, Nordseite Hansaring/Schillerstraße, sind planerisch zu berücksichtigen.
  5. Um die Beteiligung der BürgerInnen sicherzustellen, wird der Wettbewerb in einem dialogischen und kooperativen Verfahren durchgeführt. Zwischen- und Endergebnisse sind dabei in geeigneter Weise öffentlich dar- und vorzustellen.
  6. Die Hafenvereine sollen ebenso wie die Grundstückseigentümer im Preisgericht angemessen vertreten sein (SachpreisrichterIn).
  7. Der Wettbewerb wird noch in diesem Jahr ausgelobt und bis Mitte 2012 abgeschlossen.

II. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für den Wettbewerb werden aus den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Produktgruppe 0901, „Stadt- und Regionalplanung (HH-Plan S. 316), finanziert.
Begründung:
Erfolgt mündlich
gez. Hery Klas
und Fraktion