„Die Kameraüberwachung von Kundgebungen stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechtes der TeilnehmerInnen dar und schränkt die Versammlungsfreiheit aller BürgerInnen ein. Unabhängig davon, ob die Bilder der Kamera aufgezeichnet werden, schreckt die Überwachung Menschen von der Teilnahme an einer Demonstration ab. Es kann nicht sein, dass die Polizei so die BürgerInnen von der Wahrnehmung ihrer Rechte abhält, fügt Co-Sprecher Daniel Sandhaus hinzu.Die Polizei hatte im Juni 2008 eine friedliche Antiatom-Demonstration in Münster unter dem Motto „Urantransporte stoppen mit einem Kamerawagen begleitet und die DemonstrationsteilnehmerInnen gefilmt. Das Verwaltungsgericht Münster hat am Freitag entschieden, dass diese Überwachung rechtswidrig war. Dies gelte auch, wenn die Bilder der Überwachungskamera nicht gespeichert würden. Geklagt hatte der Anmelder. Auch die GRÜNEN hatten zur Teilnahme an der Kundgebung aufgerufen.