Klein-Schmeink: „Ein Kind mit nur 211 € im Monat durchzubringen, kann nur unter größten Entbehrungen möglich sein. Die Erklärung, warum ein Heranwachsender monatlich 140 € weniger als ein Erwachsener brauchen soll, blieb der Bundesgesetzgeber bislang schuldig. Für eine Million Kinder unter 15 Jahren eröffnen sich durch die Entscheidung neue Perspektiven. Beim großen Nachholbedarf von Hartz IV-Familien wäre das außerdem ein Programm zur Belebung der Konjunktur.„Wenn auch das Bundesverfassungsgericht im Sinne dieser Entscheidung urteilt, so hofft Klein-Schmeink, „dann muss der Gesetzgeber endlich den besonderen Bedarfen von Kindern Rechnung tragen. Auch für viele Münsteraner Kinder aus finanziell schwachen Familien wäre dies ein erster Schritt aus Ausgrenzung heraus. Zwar haben wir Grünen dies auch kommunal mit unserem Antrag auf ein Förderprogramm für Kinder aus armen Familien versucht, damit sich diese die Mitgliedschaft im Sportverein, den Musikunterricht oder andere Kinderkurse leisten können. Doch wir warten immer noch auf eine Antwort von CDU und FDP auf unseren Antrag.Zum Hintergrund:Der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts verfassungswidrig. Die Kasseler Richter haben heute entschieden, die geltende Regelung verstoße in mehrfacher Weise gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. Das Bundessozialgericht rief deshalb das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Dieses muss nun über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden.