Das Landesgleichstellungsgesetz sehe auch für Kommunalwahlen die Verwendung der Wahlschablone als Kann-Regelung vor. Klein-Schmeink: „Damit hat die damalige Rot-Grüne Mehrheit die rechtliche Möglichkeit geschaffen. Aber anders als bei den Wahlen zum Bundestag, zum Landtag und zum Europaparlament entstehen durch die Besonderheiten des Kommunalwahlrechtes erhebliche technische Probleme. Die Vielzahl der Bewerberinnen und Bewerber, das Prinzip der Direktkandidaten in den Wahlkreisen und die Besonderheiten der Bezirksvertretungen machen den Einsatz von Wahlschablonen ausgesprochen schwierig. Deshalb ist es für mich nachvollziehbar, dass die Blindenverbände bislang bei den Kommunalwahlen passen müssen und keine Schablonen zur Verfügung stellen können. Doch das sollte uns alle nicht ruhen lassen, nach einer Lösung zu suchen. Das Recht auf geheime Wahl ist ein hohes Verfassungsgut, deshalb sollten wir gemeinsam mit dem Blindenverband noch mal prüfen, ob nicht trotz dieser Schwierigkeiten ein gangbarer Weg gefunden werden kann. Dazu gehört selbstverständlich, dass die entstehenden Kosten durch die Stadt Münster abgedeckt werden.