Für Möltgen gibt es keinen sachlichen Grund, von der Einrichtung von ortsfesten Überwachungsanlagen Abstand zu nehmen. Und besonders dann nicht, wenn eine konkrete Empfehlung dazu für eine ausgewiesene Unfallhäufungsstelle seitens der GDV vorliegt. Und das sei bei der ampelgeregelten Kreuzung Grevener Straße/York-Ring/Friesenring der Fall. Möltgen: „Hier diese Empfehlung in den Wind zu schlagen und mit keinem Wort die Ablehnung zu begründen, deutet darauf hin, dass die Verwaltung auch weiterhin nicht daran interessiert ist, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit durchzusetzen. Vor dem Hintergrund, dass die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit die wirksamste Maßnahme ist, die Zahl der Verkehrsopfer zu reduzieren, ist der Verzicht auf die OGÜ fahrlässig und nicht nachvollziehbar. Wir werden darum die kommenden Sitzung des Planungsausschusses nutzen, um hier Nachbesserung zu verlangen.