Klein-Schmeink: „Gerade für die besonderen Wohnformen, die wir in Münster mit den Wohngemeinschaften für Demenzkranke haben, ergeben sich dadurch erhebliche Probleme. Denn sie fielen in Zukunft unter den Geltungsbereich des Gesetzes und würden wie Heime behandelt. Das bedeute, dass sich neue Auflagen für die Ausgestaltung dieser Form des selbständigen Wohnens ergäben: „Das reicht von der Personalausstattung bis hin zu aufsichtsrechtlichen Fragen. Es ist ein großer politischer Schaden, dass der gerade in Münster so gut eingeführten Wohnform solche rechtlichen Probleme in den Weg gestellt werden. Zurzeit sei noch unklar, ob die hohe Wohn- und Lebensqualität in den Hausgemeinschaften jetzt noch so aufrecht erhalten werden könne.Auch dem Anspruch, die betroffenen Menschen mit ihren Bedürfnissen in den Mittelpunkt zu stellen sowie die Beteiligung und Mitbestimmung zu erweitern, werde das Gesetz nicht gerecht. So werde das Recht auf ein Einzelzimmer nach Ansicht der GRÜNEN für viele Menschen nur ein Traum bleiben, denn das WTG lege nur fest, dass mindestens 80% der Zimmer Einzelzimmer sein müssen. Damit werde lediglich erreicht, dass zwei von drei HeimbewohnerInnen ein eigenes Zimmer erhielten. Standard müsse jedoch das Einzelzimmer werden, das für die BewohnerInnen einer Einrichtung einen individuellen Rückzugsraum biete. „Die Unterbringung in ein Doppelzimmer darf nur dann zulässig sein, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner dies ausdrücklich wünschen, fordert Harald Wölter, GAL-Mitglied des Sozialausschusses und pflegepolitischer Experte.Unzureichend seien auch die anderen Regelungen zum Wohnen. So sehe das neue Heimrecht für jede/n HeimbewohnerIn nur noch eine Gesamtfläche von 40 qm vor. Wölter: „Demgegenüber schreiben das Landespflegegesetz und die Wohnungsbauförderrichtlinien noch eine Wohnfläche von 50 qm vor. Diese sowieso schon reduzierte Wohnfläche könne nach dem neuen Wohn- und Teilhabegesetz sogar noch weiter gesenkt werden, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner dem zustimmten. Die Grünen befürchten hier noch weiteren Standardabbau, wenn entsprechend Druck auf die BewohnerInnen ausgeübt werde.