Thesen zur Wohnungspolitik

Vorgeschichte zum AK Wohnungspolitik:
Sowohl die Grünen als auch die SPD haben im Laufe der Jahre etliche Initiativen zur Wohnungsversorgung in Münster ergriffen. Geschehen ist aber nichts. Dem Ziel ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen bzw. sicherzustellen, ist die Stadt in den letzten zehn Jahren nicht näher gekommen.
Bereits zwei Wohnungsberichte in Folge mit umfangreichen Hinweisen zum Handlungsdruck am Münsteraner Wohnungsmarkt blieben sowohl während der absoluten CDU – Mehrheit, als auch in der CDU-FDP-Koalition ohne Konsequenzen. Im Gegenteil, zur Haushaltskonsolidierung wurden in großem Umfang städtische Immobilien und Grundstücke ohne entsprechende Auflagen oder Zielsetzungen vermarktet. Die Stadt hat zu Fragen wie „Wohnen im Alter und „sozialer Wohnraumversorgung viel Papier produziert. Doch an konkreten Umsetzungsvorschlägen fehlte es. Zusätzlich ist es im Windschatten von Haushaltskonsolidierung und Rödl-Gutachten zu Veräußerungen von städtischen Liegenschaften gekommen, die erwirtschafteten Mittel wurden dem städtischen Haushalt zugeführt.
Die Grünen haben sich am interfraktionellen Arbeitskreis Wohnen beteiligt, damit in Münster endlich etwas passiert.
Sachstand:
Der Anteil sozial gebundener Wohnungen am Wohnungsbestand in Münster wird in den kommenden Jahren von derzeit 7 % weiter sinken. Schon dieser Versorgungsgrad ist im Vergleich extrem niedrig und trägt erheblich zum hohen Mietkostenniveau in Münster bei. Um eine sozialverantwortliche Wohnungsversorgung auch weiterhin aufrecht halten zu kön-nen, müssten bis 2012 in Münster rd. 1.450 sozial gebundene Wohnungen neu gebaut
werden. Die Situation wird zudem durch den Verkauf des Wohnungsbestandes der LEG Töchter WGM und GWN erheblich überlagert. Die Konsequenzen sind derzeit noch nicht abzusehen.
Insgesamt ist diese Situation Resultat einer Wohnungspolitik, die einseitig auf die Ausweisung von Grundstücken für Einfamilienhäuser gesetzt hat. Die Wanderungsbewegungen zeigen jedoch ganz deutlich, dass junge Familien ins Umland abgewandert sind, weil sie in Münster keinen erschwinglichen Wohnraum in Mehrfamilienhäusern finden konnten. Münster hat so seine besonderen Standortqualitäten wie gutes Betreuungs- und Bildungsangebot, Angebote zur Familien- und sonstigen Weiterbildung, hoher Freizeitwert, Familienfreundlichkeit und eine weitgehende gesunde Umgebung nicht nutzen können, um junge Familien mit geringerem Familieneinkommen wie es ja in der Altersgruppe recht häufig der Fall ist, in Münster zu halten und/oder zusätzlich nach Münster zu locken.
Arbeitskreis:
These der Verwaltung war: auch bei einem verstärkten Einsatz privater Investoren und Grundstücken für den sozialen Wohnungsbau wird sich der Rückgang des sozial gebundenen Bestandes in Zukunft nicht aufhalten lassen. Der soziale Wohnungsbau solle deshalb künftig nur noch eine durch Mietpreis- und Belegungsbindungen geschützte Reserve für Haushalte mit besonderen wirtschaftlichen und sozialen Problemen.
Im interfraktionellen AK Wohnen wurde eine Auflistung der möglichen noch nutzbaren städtischen Grundstücke vorgestellt. Auf städtischen Grundstücken könnte man den Angaben der Verwaltung zu Folge nur knapp ein Drittel der benötigten Wohnungen errichten.
Im AK kamen keine Festlegungen zum Umfang und zur zeitlichen Perspektive zustande. Zeitgleich zum AK wurden Grundstücke anderweitig vergeben, ohne kaufvertraglich wünschenswerte Regelungen (z.B. für Bereiche wie „Wohnen im Alter und „sozialer Wohnraumversorgung) zu treffen.
Den TeilnehmerInnen des interfraktionellen Arbeitskreises wurde trotz Aufforderung eine lückenhafte Auflistung der städtischen und keine Aufstellung der Bundes- und Landesliegenschaften gegeben. Der Interessenskonflikt zwischen den Anforderungen der Kämmerei zur Haushaltskonsolidierung durch Veräußerung städtischer Immobilien und denen der Wohnungspolitik wurde weiterhin nicht aufgelöst, sondern eine eindeutige Entscheidung in Richtung Haushaltssicherung getroffen.
Schon bald wurde offenkundig, dass es keine Übereinstimmung gab in der Frage, für entsprechende Maßnahmen auch finanzielle Mittel bereit zu stellen; so konnten nur wenige gemeinsame Vorstellungen entwickelt werden. Klar war schließlich: das gesteckte Ziel (s.o.) kann so nicht erreicht werden. Zusätzlich verschwanden viele gemachte Standortvorschläge im Lauf der Zeit wieder vom Tisch.
Konsequenz dieser Analyse war dann folgerichtig, sich auf eine strategische Wohnungspolitik zurückzuziehen und ansonsten die gesetzlich geforderte Wohnraumversorgung zu gewährleisten. Deshalb konnten nachfolgend nur allgemeine, eher abstrakte Aussagen zu Handlungsleitlinien vorgestellt und diskutiert werden, die als Leitlinien für die „strategischen Wohnstandortentwicklung zu betrachten waren.
Diese Diskussion zeigte, dass es aufgrund der unterschiedlichen Positionen kein gemeinsames Leitbild geben kann.
Grüne Forderungen:
Grüne wollen sich nicht damit abfinden, dass die Stadt Münster ihren Beitrag auf den gesetzlichen Auftrag der Sicherstellung der sozialverantwortlichen Wohnungsversorgung von Haushalten mit besonderen wirtschaftlichen und sozialen Problemen reduziert.
Grünes Leitbild ist eine Stadt für alle Bevölkerungsgruppen. Angesichts der demografischen Entwicklung ist es vollkommen kurzsichtig nur den aktuellen Haushaltserfordernissen zu folgen.
CDU und FDP fehlt die Bereitschaft, kommunale Mittel in diesem Feld bereitzustellen. Die Möglichkeiten von Bebauungsplänen zur Schaffung von sozialem Wohnraum wurden und werden nicht genutzt.
Die Stadt Münster muss zusätzlichen Wohnraum schaffen. Bezugsgröße muss sein, wie viel Wohnraum aus der Bindung fällt. Ohne Frage kann die Stadt Münster dieses nicht allein stemmen, sondern ein wesentlicher Anteil neuen Wohnraums muss aus dem freien Wohnungsbau beigesteuert werden. Höherwertiger zusätzlicher Wohnraum bringt ohne Zweifel Dynamik in den Wohnungsmarkt. Aber die Stadt Münster darf ihre Rolle in der Wohnraumversorgung nicht auf die „Notfalltherapie einfrieren. Sie muss aktiv gestalten.

  1. Die Stadt Münster muss einen revolvierenden Wohnungsfonds schaffen. Aus den Erlösen von Veräußerungen kommunaler Liegenschaften und Immobilien jedweder Art wird ein fester Prozentsatz in diesen Fonds überführt.
  2. Verstärkte Ausweisung von Flächen für den Mehrfamilienwohnungsbau
  3. Neues Wohnen und Umbau im Bestand
  4. Bei der Vergabe Bauplätzen in städtischer Hand ist ein Vergabeschlüssel von mindestens 1/3 nach den Vergaberichtlinien der Stadt einzuhalten, damit im Zuge der demografischen Entwicklung auch Familien mit Kindern die Möglichkeit haben urban zu wohnen.
  5. Erweiterung der Handlungsstrategien (Erwirtschaftung von Mitteln) und Ausbau des Engagements der Wohn- und Stadtbau im Segment preiswerten Wohnraums
  6. Verstärkte Bemühungen um eine qualitative Anpassung von Wohnraum an den Bedarf von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch die Verzahnung mit erschwinglichen Service- und Betreuungsleistungen
  7. Verstärkte Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements für andere Wohnformen u.a. durch eine gezielte Unterstützung und Beratung bei der Suche nach geeigneten Liegenschaften, Finanzierungsmodellen, finanziellen Förderungen und Kooperationspartnern
  8. Unterstützung von Initiativen zur Gründung von Wohnungsgenossenschaften (Vermittlung von Finanzierungs-möglichkeiten, Beratung [auch durch SK MLO] etc.)
  9. Für einzelne Stadtteile ist ein aktives Belegungs- und Quartiersmanagement anzustreben.
  10. Aufbau eines Belegungsmanagements für Haushalte mit dringendem Wohnungsbedarf – Ansprechpartner für die Wohnungswirtschaft bei Mietverträgen mit besonders benachteiligten Haushalten
  11. Schaffung eines Angebotes von Einfachwohnraum für Wohnungslose und Wohnungsnotfälle im Umfang von ca. 5 Wohnungen; Beratung und Unterstützung privat gemeinnütziger Initiativen zur
    Versorgung älterer wohnungsloser Menschen (z.B. bei Grundstücksakquise etc.)
  12. Konsequente Überprüfung der Handlungsmöglichkeiten der Stiftungen
  13. Förderprogramm zur energetischen Sanierung des Altwohnungsbestandes, als Beitrag zur Umwelt, zur Stärkung der lokalen Wirtschaft sowie zur Senkung der Energiekosten der Haushalte