Ruprecht Polenz sei hier gefordert, Flagge zu zeigen. „Eine Verdreifachung der Beratungsgebühr erhöht die Hürden für die SGB II-Beziehenden, ihr Recht vor Gericht zu suchen. Dabei ist immer noch so, dass rund 50% der eingereichten Klagen zugunsten der SGB -Beziehenden ausgehen. Rechtsschutz darf nicht am finanziellen Eigenanteil scheitern. Dies zeigt doch, dass es in der Hilfegewährung noch immer erhebliche Rechtsunsicherheiten und Umsetzungsschwierigkeiten gibt, moniert Klein-Schmeink. „Diese Rechtsunsicherheit ist auch nicht weiter verwunderlich, da die scharz-rote Koalition die bestehenden Regelungen ständig ändert, genauer: verschärft. Zurzeit befinde sich ein weiteres Gesetz in der Beschlussphase, das weitere Sanktionen vorsehe und zusätzlich die Möglichkeiten für eine lokale Ausgestaltung von Fördermaßnahmen drastisch beschränke.Im Lenkungssauschuss der Arbeitsgemeinschaft Münster habe sie, so Klein-Schmeink, vorliegende Presseberichte zum Anlass genommen, Fragen zu der außerordentlich hohen Sanktionsquote zu stellen. Hier bestehe aus ihrer Sicht weiterer Klärungsbedarf. Letztlich stoße man auf lokaler Ebene allerdings schnell an Grenzen, wenn die Rechtslage entweder missverständlich sei oder aber Sanktionen – z.B. wegen der Nichtannahme einer Beschäftigung in der Zeitarbeit – zwingend vorgegeben seien.Es werde deshalb höchste Zeit, dass die Hartz IV Gesetze grundlegend überarbeitet würden. „Besonders die Zumutbarkeitsregelungen und die Sanktionen gehen an der Lebenswirklichkeit der Menschen massiv vorbei. Teilweise führen sie zu menschlichen Härten. Hilfreicher wäre es, die Zeit für das persönliche Gespräch und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu nutzen, um nachhaltige Wege zurück in den Beruf oder in nachhaltige Beschäftigung zu erarbeiten, so Klein-Schmeink abschließend.