Der Rat beschließt folgende Resolution:
Resolution:
Schulsozialarbeit finanziell absichern
Der Bund muss weiterhin seine Verantwortung für die Bildung und Teilhabe junger Menschen übernehmen und Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BUT) weiter finanzieren
Die Stadt Münster begrüßt die Initiativen des Deutschen Städtetages und des Bundesrates zur Fortsetzung der Finanzierung des Bundes der zusätzlichen, im Zuge der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes eingerichteten Schulsozialarbeit über das Jahr 2013 hinaus. Die Erfahrungen haben deutlich gezeigt, dass die Schulsozialarbeit einen wertvollen und wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung von Bildung und Teilhabe leistet. Sie schafft eine Struktur an der Schnittstelle Schule und sozialer Arbeit hinein in die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, die eine angemessene Umsetzung und Zielerreichung des Bildungs- und Teilhabepaketes überhaupt erst möglich macht und somit unverzichtbar ist.
Das Bundesverfassungsgericht machte 2010 in seiner Entscheidung deutlich, dass der verfassungsrechtlich begründete Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines Existenzminimums auch „die Sicherung der Möglichkeit der Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen“ und ein „Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“ umfasst. Der Bundesgesetzgeber hat darauf reagiert, indem er Leistungen im Rahmen des sog. Bildungs- und Teilhabepakets (§ 28 SGB II) geschaffen hat. Ziel dabei ist auch die Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie die gesellschaftliche Integration durch Bildung und der Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere der Bildungsarmut, der sozialen Ausgrenzung und Exklusion von Kindern und Jugendlichen.
Schulsozialarbeit ist somit Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und dient dazu, Kindern und Jugendlichen aus ärmeren und sozial benachteiligten Familien bessere Bildungs- und Teilhabechancen zu geben. Schulsozialarbeit ermöglicht somit eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben in Kita und Schule.
Die Schulsozialarbeit muss deshalb auch über das Jahr 2013 hinaus weiterfinanziert werden! Es muss sichergestellt werden, dass auch in den nachfolgenden Jahren für alle bedürftigen Kinder und Jugendlichen eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und sozio-kulturellen Leben erreichbar wird.
Deshalb appelliert die Stadt Münster an die Bundesregierung, ihre Verantwortung für diese Aufgabe auch über den Ablauf des Jahres hinaus wahrzunehmen, eine Entfristung der Bundesfinanzierung vorzunehmen und die Umsetzung der BuT begleitenden Schulsozialarbeit über 2013 hinaus weiterhin in unverändertem Umfang aus Bundesmitteln zu finanzieren.
Begründung:
In seiner Entscheidung vom Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht dargelegt, dass „der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht nur diejenigen Mittel umfasst, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, wie Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst“. Der Bundesgesetzgeber hat in diesem Sinne zur Absicherung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, Regelungen für Leistungen aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket (§ 28 SGB II) geschaffen.
Seit 2011 stellt der Bund über eine um 2,8 Prozentpunkte erhöhte Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II i.H.v. ca. 400 Millionen Euro jährlich bereit, mit denen kreisfreie Städte und Kreise Sozialarbeit oder sonstige Projekte im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende finanzieren können, die den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sicherstellen. Diese Mittel werden in Nordrhein-Westfalen überwiegend für Fachkräfte in Schulen genutzt. Ihre Tätigkeit ist ein ganz wesentlicher Garant für die erfolgreiche, breit angelegte soziale Teilhabe der jungen Menschen sowie der Realisierung von Förderangeboten unterschiedlichster Art und damit der Sicherstellung des sozio-kulturellen Existenzminimums der Kinder und Jugendlichen.
Die bisherigen Erfahrungen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets zeigen, dass über übliche Vorkehrungen im Sozialverfahren, wie z.b. Beratung oder Hinwirkungsgebot, hinaus weitere Maßnahmen und Aktivitäten notwendig sind, damit diese Rechtsansprüche der Kinder und Jugendlichen auch verwirklicht werden können und die Leistungen bei ihnen ankommen. Hierzu gehört, dass AnsprechpartnerInnen und ähnliches vorgehalten werden und soziale Arbeit im Zugang zu den Familien angeboten wird. Mit der SGB II–geförderten Schulsozialarbeit soll über frühe und zielgerichtete Hilfen insbesondere Kinder aus sogenannten bildungsfernen Haushalten ein verbesserter Zugang zu Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Die Erfahrungen zeigen auch in Münster deutlich, dass die neu geschaffenen Stellen dringend gebraucht und sinnvoll eingesetzt werden.
Bereits am 23.04.2013 hat der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages die Weiterfinanzierung der zusätzlichen Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln gefordert. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat seinerseits den Beschluss gefasst, eine Bundesratsinitiative zu unterstützen, die die Fortführung der Bundesfinanzierung zum Ziel hat. Am 03.05.2013 hat der Bundesrat einer entsprechenden Gesetzesinitiative der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zugestimmt, wonach Schulsozialarbeit weiterhin aus Bundesmitteln finanziert werden soll, ebenso das Mittagessen der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen in Horteinrichtungen.
Unabhängig von dieser geplanten Bundesratsinitiative muss die Aufhebung des Kooperationsverbotes im gesamten Bildungsbereich angestrebt werden. Es besteht bei allen Ländern zunehmend Konsens darüber, dass auch bei zentralen Themen der schulischen Bildung neue Wege zur Zusammenarbeit erforderlich sind.
gez. Klas und Fraktion
gez. Jung und Fraktion