Heute (26.03.) vor 15 Jahren ist das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) in Kraft getreten. Die UN-Behindertenrechtkonvention bezieht die allseits anerkannten allgemeinen Menschenrechte noch einmal konkret auf Menschen mit Behinderungen. Deutschland hat die Konvention anerkannt und ist damit klar in der Pflicht, die allgemeinen Menschenrechte und damit natürlich die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu achten.
Dennis Sonne, Sprecher für Inklusion der GRÜNEN im Landtag und Abgeordneter aus dem Kreis Coesfeld, erklärt dazu:
„Das ist ein echter Meilenstein für alle Menschen. Barrierefreiheit hilft uns allen, vom Kinderwagen bis zum Rollator. Nur 4% der Menschen mit Behinderung haben sie seit ihrer Geburt. Die restlichen 96% erwerben sie im Laufe ihres Lebens. Es kann also jede und jeder im Laufe des Lebens auf Barrierefreiheit angewiesen sein und profitiert davon.
Ein Grund zum Feiern – allerdings mit Einschränkung! Wir könnten sehr viel weiter sein in Sachen Barrierefreiheit und Inklusion. Im letzten Jahr haben die Vereinten Nationen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland erneut geprüft und ein klares Urteil gefällt: Die Umsetzung entspricht nicht den menschenrechtlichen Vorgaben.
Bei der nächsten Prüfung durch die Vereinten Nationen sollte herauskommen: ‚Deutschland hat seine Hausaufgaben gemacht und wird positiv beurteilt.‘ Bis dahin sollten wir anpacken und uns an die Arbeit machen. Das Ergebnis wird ein Plus an Lebensqualität für alle Menschen sein.“
Und zur Umsetzung der Konvention in Münster erklärt Harald Wölter, inklusionspolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion:
„Auch in Münster haben wir in Sachen gleicher Rechte für Menschen mit Behinderung schon einiges erreicht. Allerdings sind wir auch hier noch lange nicht am Ziel. Nach wie vor ist die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderung etwa doppelt so groß wie im nicht-behinderten Teil der Bevölkerung. Auch bei uns in Münster muss es besser gelingen, die Betroffenen in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren – auch durch Inklusionsbetriebe.
Wie aktuelle Zahlen der Stadtverwaltung zeigen, hat auch die Stadtverwaltung Münster noch Nachholbedarfe. Zwar stieg dort zuletzt die Quote der städtischen Beschäftigten mit einer Behinderung – sie ist aber immer noch niedriger als in vergleichbaren Kommunen. Unser auch per Ratsantrag formuliertes mittelfristiges Ziel ist hier eine Quote von 8%.
Und in anderen Bereichen gibt es noch viel zu tun: So fehlen in Münster weiterhin barrierefreie und behindertengerechte Wohnungen. Gut ist, dass diese bei immer mehr Projekten mitgeplant werden – auch von der Wohn + Stadtbau. Auch beim Planen der Straßen und Wege in unserer Stadt muss barrierefrei gedacht werden. Dass auch Kinder mit Behinderung in allen Bereichen dazu gehören, haben wir mit einem Antrag für barrierefreie Spielplätze unterstrichen.“