Die GRÜNEN in Münster pochen auf das Energiegeld. Die Idee, die Einnahmen aus dem CO2-Preis, den alle Bürger*innen auf fossile Brennstoffe bezahlen, an die Leute zurückzugeben, sei weiterhin gut und würde vor allem Geringverdienende finanziell entlasten.
„Das Energiegeld darf nicht unter den Tisch fallen“, sagt der münsteraner Co-Grünensprecher Jörg Rostek. „Es braucht ein Signal an die Menschen, das zeigt, dass Klimaschutz nicht nur moralisch geboten ist, sondern sich auch finanziell lohnt.“
Birgit Wolters, Co-Sprecherin der GRÜNEN in Münster ergänzt: “Das Klimageld wurde in den Koalitionsverhandlungen versprochen und muss jetzt kommen. Es muss entstehende finanzielle Belastungen abfedern, vor allem für Menschen in prekären Lebenslagen, die es auch in Münster gibt. Es besteht das Risiko, dass dieses Geld anders eingeplant wird, doch als Klimageld, als Rückzahlung war es gedacht.”
Steigender CO2-Preis
Wenn im nächsten Jahr der CO2-Preis von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne steige, so die GRÜNEN, sei die schnelle Umsetzung des Energie- bzw. Klimageldes ein wichtiges Instrument des sozialen Ausgleichs. Wer mehr Schadstoffe ausstoße, müsse auch mehr zahlen. Da Geringverdiener*innen in der Regel einen kleineren CO2-Fußabdruck hätten als Vermögende, würde mit steigendem CO2-Preis auch die Entlastung der Geringverdienenden zunehmen.
Untere Einkommensgruppen besonders betroffen
Steigende Energiekosten träfen untere Einkommensgruppen relativ stärker, da diese einen größeren Anteil ihres Haushaltsbudgets für Brenn- und Heizstoffe aufwenden müssten. Im Jahr 2026, so das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), würde das die einkommensschwächsten 10 Prozent der Bevölkerung – gäbe es kein Energiegeld – um 3,5 Prozent des Nettoeinkommens belasten.
422 Euro jährlich und pro Kopf
Bei einem CO2-Preis von 60 Euro pro Tonne in den Sektoren Wärme und Verkehr würde der deutsche Staat rund 14 Milliarden Euro einnehmen, wovon er pro Kopf eine Pauschale von 170 Euro auszahlen könnte. Bei 150 Euro pro Tonne würde das jährliche Klimageld pro Kopf 422 Euro betragen.