Die GRÜNEN in Münster haben auf ihrer vergangenen Mitgliederversammlung beschlossen, sich für eine Anpassung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel einzusetzen und einen entsprechenden Antrag in die kommende GRÜNE Bundesdelegiertenkonferenz einzubringen. Weiterhin sollte überprüft werden, ob im Rahmen der Umbesteuerung die geplante Tierwohlabgabe direkt mit behandelt werden kann.

Ökologisch sinnvoll (be-)steuern

Ziel der münsteraner Initiative, die von der GRÜNEN Arbeitsgemeinschaft Ökologie, Nachhaltigkeit und Wirtschaft ausging, ist es, die Umsatzsteuer in ein ökologisches Steuerinstrument umzuwandeln. So könnten nachhaltige Lebensstile gefördert und die sogenannten externalisierten Kosten zumindest teilweise in den Preis eines Lebensmittels integriert werden. Als „externalisierte Kosten“ werden hierbei jene Kosten bezeichnet, die der Gesellschaft bei der Produktion eines Lebensmittels durch z.B. Wasserverbrauch oder CO2-Emissionen entstehen und für die aktuell noch die Allgemeinheit aufkommen muss, da sie nicht im Preis des Produkts mitinbegriffen sind.
Zudem bekämen gesundheitliche und ethische Aspekte bei der Preisgestaltung mehr Gewicht und Kaufanreize würden neu gesetzt.

Preiswerte gute Lebensmittel

Konkret bedeutet das beispielsweise, dass die MwSt. bei bio-zertifizierten pflanzlichen Lebensmitteln wie Obst, Gemüse und Hülsenfrüchten auf 0 % gesenkt und bei tierischen Lebensmitteln auf 19 % erhöht werden könnte. Als tierische Lebensmittel sind hierbei auch all jene Produkte wie z.B. Vollmilchschokolade und Eiernudeln gemeint, die von Tieren stammende Stoffe beinhalten.

Für Tierwohl und Klimaschutz

„Der Umbau des deutschen Steuersystems nach ökologischen Aspekten ist absolut sinnvoll und ein wichtiger Beitrag für Tierwohl und Klimaschutz“, erläutert der Co-Sprecher der GRÜNEN Jörg Rostek. „Denn die Kosten, die nicht auf dem Preisschild stehen, tragen wir alle und besonders die kommenden Generationen“, ergänzt er.

Nicht perfekt, aber unkompliziert

„Es wäre also ein großer Schritt in die richtige Richtung. Denn die Umbesteuerung von Lebensmitteln ist relativ unkompliziert umzusetzen und um Welten sinnvoller und besser als die aktuelle Regelung“ , ergänzt Elena Thul, Sprecherin der AG Ökologie, Nachhaltigkeit und Wirtschaft.
Der vollständige Antrag und seine Begründung sind hier zu finden: https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-02-22/Verfahrensvorschlag-A1-und-AA1-21527