Die Bundesregierung wird Steuererleichterungen für die Anschaffung und den Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen bis zu 30 KWp auf den Weg bringen. Damit setzt sie auch eine Forderung der Koalition im Landtag NRW um.
Dazu erklärt Robin Korte, Grüner Landtagsabgeordneter aus Münster:
„Vor allem für Münster sind das tolle Neuigkeiten und ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr Solarenergie in unserer Stadt. Nachdem der Stadtrat bereits eine Solarpflicht in Neubaugebieten beschlossen hat, wird durch den Abbau der Steuerhindernisse auch im Bestand ein neuer Anreiz für Photovoltaik geschaffen.
Neben der Befreiung von der Ertragssteuer wird sich zudem die Abschaffung der Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation unmittelbar im Geldbeutel bemerkbar machen. Die Anlagen werden so vor allem für private Betreiberinnen und Betreiber günstiger und attraktiver.“
Die Ertragssteuer-Befreiung wird künftig für Anlagen bis 30 Kilowatt (peak) gelten. Außerdem entfällt für Altanlagen bis 7 Kilowatt (peak) ab 01.01.2023 und für Neuanlagen bis 25 kW (peak) ab sofort die Abregelung auf 70 % der Wirkleistungseinspeisung. Robin Korte hatte bereits in der letzten Plenarsitzung des Landtags zu einem Antrag der schwarz-grünen Koalition zu Steuererleichterungen für Photovoltaik-Anlagen gesprochen, von dem Teile der jetzt beschlossenen Regelung gefordert wurden.
Korte bezieht sich auf eine Pressemitteilung des NRW-Finanzministeriums https://www.land.nrw/pressemitteilung/besteuerung-von-photovoltaik-anlagen