Die Westfälischen Nachrichten berichten über schwere Rassismus-Vorwürfe gegen die Leiterin und die Betreuungsleiterin der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes NRW für Geflüchtete.
Dazu erklärt Christoph Kattentidt, Vorsitzender der GRÜNEN Ratsfraktion: „Wir dulden in Münster keinen Rassismus, ganz egal an welcher Stelle. Die Vorwürfe rund um die ZUE müssen dringend aufgeklärt werden. Wir werden das Thema bereits in der heutigen Ratssitzung auf die Tagesordnung setzen. Von der Stadtverwaltung erwarten wir dringend Auskünfte darüber, ob die Vorwürfe der Stadt bekannt waren und wie sie künftig Geflüchtete in Münster schützen will. Als Fraktion haben wir uns immer gegen zentrale, lager-ähnliche Unterkünfte gewehrt. Wir sehen uns in dieser Kritik bestätigt.“
Stephan Orth, Vorsitzender der GRÜNEN in Münster erklärt: „Schon bei der Einrichtung der ZUE haben wir von Gefahren solcher Massenunterkünfte gewarnt. Wir GRÜNE fordern auf allen Ebenen Aufklärung und ein entschlossenes Handeln. Geflüchtete Menschen müssen in Münster eine sichere Zuflucht finden können, ohne Angst vor Rassismus und Drangsalierung. Im Artikel wird von mindestens einem Fall berichtet, in dem die religiösen Gefühle eines Bewohners grob missachtet wurden. Wir fordern, dass Geflüchtete ihre Religion ungestört ausüben können und diesen in allen Bereichen mit Respekt begegnet wird.
Josefine Paul, münstersche Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion: „Die ZUE ist eine Einrichtung des Landes, deshalb müssen Minister Joachim Stamp (FDP) und die Bezirksregierung dringend aufklären, was dran ist an den Vorwürfen. Dazu wird unsere Fraktion in der heutigen Sitzung des Integrationsausschuss des Landtags und Informationen und Aufklärung von der Landesregierung einfordern. Es kann nicht sein, dass sich Bezirks- und Landesregierung hinter einer Mauer des Schweigens verstecken. Dieser Vorfall zeigt deutlich, wie wichtig es ist, dass den Bewohner*innen unabhängige Beschwerdestellen zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, führt dies zu einem Zustand der Hilflosigkeit – hier muss künftig wieder gewährleistet sein, dass Beschwerden über die Betreiber einer Einrichtung unabhängig untersucht werden.“